Gesetz Bundestag beschließt steuerliche Entlastung für Familien

Berlin · Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat heute das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags beschlossen.

Unter anderem werden der Kinderfreibetrag sowie das Kindergeld angehoben.

Unter anderem werden der Kinderfreibetrag sowie das Kindergeld angehoben.

Foto: Radowski

Hierzu erklärten die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter Markus Koob: "Der haushaltspolitische Konsolidierungskurs der letzten Jahre hat sich ausgezahlt. Wir können die erarbeiteten Spielräume nun nutzen, um Bürgerinnen und Bürger - und hier insbesondere Familien - um mehr als fünf Milliarden Euro zu entlasten."

Mit dem Gesetz sollen die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags sichergestellt werden. Ersterer werde für das laufende Jahr von 8354 Euro auf 8472 Euro und 2016 auf 8652 Euro angehoben. Der Kinderfreibetrag soll 2015 von 4368 Euro auf 4512 Euro und für 2016 auf 4608 Euro erhöht werden. Und auch das monatlich gezahlte Kindergeld wird demnach rückwirkend ab Januar um vier Euro und ab 2016 um weitere zwei Euro je Kind angehoben.

"Wir heben ebenfalls im kommenden Jahr den Kinderzuschlag für Geringverdiener um 20 Euro auf 160 Euro an", sagten Tillmann und Koob. Erstmals seit 2004 steige auch rückwirkend ab dem 1. Januar 2015 der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende um 600 Euro auf dann 1908 Euro. Neu sei zudem, dass sich der Gesamtbetrag künftig nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder richte. Für jedes weitere Kind soll sich der Entlastungsbetrag um je 240 Euro erhöhen.

(ots)
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