Landesverrat-Affäre Ermittlungen gegen Netzpolitik.org eingestellt

Karlsruhe · Nach Vorwürfen des Landesverrats gegen die Blogger von Netzpolitik.org hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen eingestellt. Das teilte die Bundesanwaltschaft am Montag auf ihrer Internetseite mit.

 Gegen sie wurde wegen Landesverrat ermittelt: Journalist André Meister und Netzpolitik.org-Gründer Markus Beckedahl.

Gegen sie wurde wegen Landesverrat ermittelt: Journalist André Meister und Netzpolitik.org-Gründer Markus Beckedahl.

Foto: dpa, ped fdt

Gemeinsam mit dem Bundesjustizministerium gehe die Bundesanwaltschaft davon aus, dass es sich bei den von den Bloggern veröffentlichten Inhalten nicht um ein Staatsgeheimnis handelt.

"Das reicht uns natürlich noch nicht"

Ein Tatverdacht gegen unbekannte Berufsgeheimnisträger wegen der Verletzung des Dienstgeheimnisses bestehe aber weiter. Das Verfahren dazu werde an die zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben.

Dass die Ermittlungen gegen ihn und seinen Kollegen jetzt eingestellt wurden, findet Markus Beckedahl, Gründer von Netzpolitik.org, längst überflüssig. "Aber das reicht uns natürlich nicht", sagte er am Montag. "Wir wollen konkret wissen, ob wir im Rahmen der fast dreimonatigen Ermittlungen Opfer von Überwachungsmaßnahmen geworden sind. Und wir wollen Klarheit darüber, wer was wann in der Bundesregierung davon wusste."

"Hoffen, dass der Einschüchterungsversuch grandios gescheitert ist"

Die Ermittlungen gegen seinen Blog nannte Beckedahl eine "juristische Fehleinschätzung". Nötig sei Aufklärung darüber, warum der Generalbundesanwalt so gehandelt habe und wer Druck ausgeübt habe. "Wir hoffen, dass der Einschüchterungsversuch gegen uns und alle anderen Journalisten, die zum Thema Überwachungskomplex und NSA-Affäre arbeiten, grandios gescheitert ist."

Die Ermittlungen hatten nach einem Zerwürfnis mit Justizminister Heiko Maas (SPD) zur Entlassung von Generalbundesanwalt Harald Range in der vergangenen Woche geführt. Die Blogger hatten vertrauliche Dokumente des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Internet veröffentlicht.

(AFP)
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