Gesetzentwurf Justizminister Maas will härter gegen Vergewaltigung vorgehen

Berlin · Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will sexuelle Handlungen unter Strafe stellen, die gegen den Willen eines Beteiligten geschehen, aber bislang kaum geahndet werden können.

Heiko Maas will härter gegen Vergewaltigung vorgehen
Foto: dpa, mbk cul

Ein entsprechender Gesetzentwurf befindet sich in der Ressortabstimmung, wie eine Sprecherin des Ministers am Montag in Berlin sagte. Das neue Recht soll die sexuelle Selbstbestimmung insbesondere bei Frauen stärken.

Es geht etwa um Fälle, in denen der Täter zwar Gewalt anwendet oder androht, aber kein enger ursächlicher Zusammenhang zu den ausgeübten sexuellen Handlungen besteht, wie die Unions-Rechtsexpertin Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) erklärte.

Außerdem gehe es um Fälle, in denen das Opfer vom Täter überrascht wird und sich nur deshalb nicht wehrt. Auch die von Deutschland mitgezeichnete internationale Istanbul-Konvention verlange die Bestrafung jeder nicht einverständlichen sexuellen Handlung.

Neufassung des Paragraphen 179 im Strafgesetzbuch

Maas will im Strafgesetzbuch den Paragraph 179 neu fassen, der bislang den sexuellen Missbrauch widerstandsfähiger Menschen unter Strafe stellt, wie die Berliner "taz" vom Montag berichtete.

Konkret gehe es dabei um sexuelle Überraschungsangriffe, vor allem aber um die Ausnutzung der Angst des Opfers vor einem "empfindlichen Übel". Dem Bericht zufolge werden für die genannten Straftatbestände jeweils Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren angedroht.

Erfasst werden solle etwa der Fall, dass eine Frau Angst vor der üblichen Gewalttätigkeit des Mannes hat und deshalb den erkennbar abgelehnten Geschlechtsverkehr über sich ergehen lasse. Anders als bisher komme es dann nicht mehr darauf an, ob der Mann in der konkreten Situation Gewalt angedroht oder angewandt habe.

Grüne: Vorschlag greift "deutlich zu kurz"

Die Grünen kritisierten den Gesetzentwurf von Maas als ungenügend. Die Vorlage mache zur Bedingung, dass das Opfer im Falle einer Widerstandshandlung bei der Tat ein empfindliches Übel zu befürchten hätte, erklärten die Abgeordneten Katja Keul und Ulle Schauws.

Es müsse aber für die Strafbarkeit genügen, "dass das Opfer seinen entgegenstehenden Willen erkennbar zum Ausdruck gebracht hat". Daher greife der Vorschlag des Justizministeriums "deutlich zu kurz".

(AFP)
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