Neues Scheidungsrecht ab 2009: Besserer Schutz vor Trickserei beim Geld
zuletzt aktualisiert: 20.08.2008 - 12:39Berlin (RPO). Die Bundesregierung hat eine Änderung des Scheidungsrechts auf den Weg gebracht. Der am Mittwoch beschlossene Gesetzentwurf soll die finanziellen Folgen einer Trennung künftig erheblich abmildern.
Mit den Änderungen sollen Scheidungswillige künftig unter anderem besser vor Vermögensmanipulationen ihrer Ex-Partner geschützt werden. Dafür wird der Stichtag für die Berechnung möglicher Ausgleichszahlungen der Geschiedenen, mit denen der während der Ehe erwirtschaftete Vermögensgewinn geteilt wird, auf das Datum des Scheidungsantrags vorverlegt. Die Zeitspanne für ein mögliches Beiseiteschaffen von Vermögenswerten soll damit verkürzt werden.
Zudem soll die Tilgung von Schulden eines Partners während der Ehe künftig als Vermögenszuwachs für den Verschuldeten angerechnet werden. Je nach Einzelfall fallen damit mögliche Ansprüche gegenüber dem unverschuldeten Ex-Partner auf Zahlungen im Rahmen des Zugewinnausgleichs entweder geringer aus oder sie fallen weg. Die seit gut 50 Jahren bestehenden Regeln des Zugewinnausgleichs betreffen alle Scheidungswilligen, die zuvor keine anderen Regelungen per Ehevertrag getroffen haben.
Die Gesetzesänderungen sehen darüber hinaus vor, dass Ehepartner im Scheidungsverfahren das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen besser sichern können, wenn sie Grund zu der Annahme haben, dass der andere Partner Vermögenswerte beiseiteschaffen will. Um dies zu verhindern, können die Betroffenen künftig bei Gericht vorläufigen Rechtsschutz beantragen. Zudem sollen bei Vermögensauskünften des Ex-Partners Belege verlangt werden können.
Beschlossen wurden dazu auch Änderungen des Betreuungsrechts. Unter anderem sollen dabei Bankgeschäfte betreuter Menschen, die über einen Vormund abgewickelt werden, erleichtert werden.
Die Neuregelungen sollen nach Plänen des Justizministeriums zum 1. September 2009 in Kraft treten.
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