Karlsruhe kippt Betreuungsgeld Das Aus ist kein Grund zum Jubeln

Meinung | Berlin · Karlsruhe kippt das Betreuungsgeld. Das werden viele Gegner des CSU-Projektes als Anlass zum Feiern ansehen: Endlich Schluss mit diesem familienpolitischen Mumpitz. Doch zum Jubeln besteht kein Anlass.

Wenn Karlsruhe die Politik repariert
Infos

Wenn Karlsruhe die Politik repariert

Infos
Foto: AP

Generationen von Familien haben sich für Kinder auch ohne Betreuungsgeld entschieden. Die größten Versäumnisse lagen nicht im Fehlen dieser 150 Euro, sondern im Fehlen von Kita-Plätzen. Und es gibt ernstzunehmende Argumente, die dem Betreuungsgeld Fehlsteuerungen unterstellten: Indem es möglicherweise gerade die Kinder aus "schwierigen" familiären Hintergründen von den Kitas fernhält, die genau diese Betreuung am meisten nötig hätten.

Doch eines darf nicht übersehen werden. Für weit über 400.000 Familien, die das Betreuungsgeld derzeit bekommen, ist die Entscheidung in Karlsruhe eine schlechte Nachricht. 150 Euro, gar 300 Euro bei mehreren Kindern, sind gerade für junge Familien viel Geld. Diese Leistung fällt ab sofort weg. Diese Familien werden sich nun genau ansehen, wer wie laut darüber jubelt, dass es ihnen schlechter geht. Und sie werden die Politiker vor Ort fragen, ob sie denn nun in der Lage sind, was die Mütter und Väter für monatlich 150 Euro hinbekommen haben: eine adäquate Betreuung in öffentlichen Kitas zu schaffen.

Das Verfassungsgericht betont, dass es sich inhaltlich überhaupt nicht mit dem Betreuungsgeld auseinander gesetzt hat. Für die Richter ging es allein um die Frage, ob der Bund diese Leistung in eigener Zuständigkeit regeln durfte. Nach der verbindlichen Verfassungsauslegung in Karlsruhe durfte er das nicht, weil das Grundgesetz die Kompetenz dafür nicht hergab. Das bedeutet nicht, dass das Betreuungsgeld an sich verfassungswidrig wäre, und wo es das in Länderhoheit schon gibt, hat es das Verfassungsgericht auch bestehen lassen, nicht einmal kritisch hinterfragt.

Die CSU wird es deshalb nun in Bayern als Landesleistung so schnell wie möglich wieder einführen, andere Länder werden ebenfalls vor die Frage gestellt sein, wie sie mit den betroffenen Familien umgehen. Allein in Nordrhein-Westfalen sind es fast 110.000. Wir bekommen also eine neue Kontroverse über den Sinn und Unsinn familienpolitischer Leistungen. Dabei wird es erneut auch um eine Bund-Länder-Auseinandersetzung gehen. Denn in der Regel können sich die Länder untereinander schnell darauf verständigen, dass der Bund bezahlen soll und die Länder bestimmen, was sie damit machen.

Der Union ging es darum, mit dem Betreuungsgeld die Wahlfreiheit der Familien zu unterstreichen, ob sie ihr Kind in die Kita bringen oder zu Hause betreuen. Würde der Bund die Gelder weiter bereitstellen, liefe die Lösung auf eine neue Wahlfreiheit hinaus: Die der Länder, ob sie die Bundesmittel in den weiteren Kita-Ausbau stecken oder den Eltern direkt geben. Daraus erwächst jedenfalls nicht mehr Mündigkeit der Bürger.

Auch aus einem anderen Grund besteht kein Grund zum Jubeln. Das Betreuungsgeld für Eltern, die das Angebot der Kitas nicht in Anspruch nehmen, war kein Fehler im System, sondern die logische Weiterentwicklung einer gestärkten Familie. Möge bitte niemand die Argumentation gegen das Betreuungsgeld nutzen, um nun auch den pflegenden Familien ihre Gelder zu nehmen mit dem Hinweis, sie könnten die Angehörigen doch besser in ein Pflegeheim bringen.

(may-)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort