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Streit in der Koalition: Betreuungsgeld macht Regierung ratlos

VON E. QUADBECK UND P. STEMPEL - zuletzt aktualisiert: 09.11.2011 - 07:13

Berlin (RPO). Ab 2013 sollen Eltern, die Ein- und Zweijährige zu Hause betreuen, Geld vom Staat dafür bekommen. "Herdprämie", sagen Kritiker. Die CSU hat das durchgesetzt. Unionsfrauen gehen nun auf die Barrikaden. Zudem stellt die Umsetzung die Verantwortlichen vor Rätsel. FDP-Generalsekretär Christian Lindner will das Betreuungsgeld mit Hartz IV verrechnen.

Der Koalitionsbeschluss, ab 2013 das Betreuungsgeld an Eltern zu zahlen, die ihre Ein- und Zweijährigen zu Hause betreuen, sorgt wieder Zwist zwischen den Regierungsparteien. Das Betreuungsgeld war allein auf Druck der CSU beschlossen worden.

Unter welchen Voraussetzungen den Eltern das Geld zusteht, ist noch unklar. "Die Details müssen noch geklärt werden", heißt es in der Unionsspitze. Beschlossen wurde, von 2013 an monatlich 100 Euro, von 2014 an 150 Euro zu zahlen. Nach Informationen unserer Redaktion sind die Experten im Kanzleramt und im Familienministerium ratlos, wie ein verfassungsrechtlich einwandfreies Gesetz gemacht werden soll.

Aktuelle Stunde beantragt

In der Dienstagssitzung der Unionsfraktion kritisierten vor allem Frauen das Vorhaben und forderten stattdessen den Ausbau des Elterngeldes. CDU-Chefin Angela Merkel verteidigte das Betreuungsgeld als "Ergänzung im Sinne der Wahlfreiheit". SPD und Grüne kritisierten das Projekt scharf und beantragten für heute im Bundestag eine Aktuelle Stunde.

"Wenn wir Erziehungsleistungen stärker honorieren wollen, dann müssen wir darauf achten, dass diese finanzielle Anerkennung auch dauerhaft und nachhaltig ist. Dies ist bei der Barauszahlung nicht der Fall", sagte Saarlands Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) unserer Redaktion. Die Mittel für das Betreuungsgeld sollten besser genutzt werden, um die Alterssicherung insbesondere von Frauen zu verbessern.

Es könne wahlweise eingesetzt werden für die private Altersvorsorge – beispielsweise für eine Riester-Rente, zur Aufstockung der Rente durch eine verbesserte Anerkennung von Erziehungszeiten, für berufliche Weiterbildung oder als Einstieg in eine kapitalgedeckte Pflegeversicherung.

"Opernprämie"

Auch bei den Liberalen regt sich großer Unmut. "Die FDP wollte das Betreuungsgeld nicht, und wir halten es für fragwürdig", sagte Familienausschuss-Vorsitzende Sibylle Laurischk (FDP). Es sei rechtlich problematisch, wenn jemand eine staatliche Leistung erhalten soll, nur weil er eine andere staatliche Leistung nicht in Anspruch nehme. Münchens SPD-Oberbürgermeister hatte zuvor bereits ähnlich argumentiert. Schließlich gebe es ja auch keine Opernprämie für die, die nicht in die staatlich subventionierte Oper gehen.

"Es wäre besser, das Geld in die frühkindliche Bildung von Kindern zu stecken", fordert nun auch FDP-Politikerin Lauschik.  Juli-Chef Lasse Becker wurde noch deutlicher: "Wir lehnen als Junge Liberale die Herdprämie weiter entschieden ab."

Linder will mit Hartz-IV verrechnen

Ein zusätzlicher Konflikt steht außerdem im Hinblick auf die Kombination von Betreuungsgeld mit Hartz IV ins Haus. "Das Betreuungsgeld muss mit 'Hartz IV'-Bezügen verrechnet werden", fordert FDP-Generalsekretär Christian Lindner gegenüber der "Bild"-Zeitung. Dahinter verbirgt sich offenkundig die Annahme, dass das Betreuungsgeld Hartz-IV-Empfänger davon abhalten könnte, ihre Kinder in eine Betreuungseinrichtung zu bringen, weil sie das staatliche Geld als zusätzliches Einkommen missverstehen.

Auch die bayerische Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) schließt sich Lindners Forderung an. Die Kostenrechnung gehe bislang zwar von der Auszahlung auch an Empfänger des Arbeitslosengeld II aus, sagte Haderthauer der "Berliner Zeitung". "Da 'Hartz IV'-Empfänger aber auch den Krippenplatz kostenlos bekommen, könnte ich es nachvollziehen, wenn man sich für die Anrechnung entschiede."

Haderthauer sagte weiter, das Betreuungsgeld könne jeder bekommen, der für sein Kind keinen staatlich geförderten Krippenplatz in Anspruch nehme. Bei der Wahl der privaten Betreuung seien Eltern völlig frei.

Familienministerin Kristina Schröder (CDU) hatte dafür gekämpft, dass das Betreuungsgeld höchstens ein Jahr lang gezahlt wird und auch Eltern in Teilzeit davon profitieren. Im Oktober betonte sie: "Das Kriterium, dass nur diejenigen bedacht werden, die keinen Kitaplatz in Anspruch nehmen, funktioniert nicht.

mit Material von dapd

Quelle: RP/DAPD/csr

 
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