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Für drei ehemalige RAF-Mitglieder: BGH-Richter ordnet Beugehaft an

zuletzt aktualisiert: 03.01.2008 - 16:55

Karlsruhe (RPO). Gegen die früheren RAF-Mitglieder Christian Klar, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs Beugehaft von bis zu sechs Monaten angeordnet.

Die Terroristen kamen auf einer 750er Suzuki: Mitten in Karlsruhe halten sie am Gründonnerstag 1977 neben dem blauen Mercedes von Generalbundesanwalt Siegfried Buback. Einer der beiden Männer zieht ein Gewehr und feuert aus nächster Nähe 15 Schüsse in den Wagen. Buback hat keine Chance. Der 57-Jährige stirbt wie sein Fahrer Wolfgang Göbel noch am Tatort. Der Justizbeamte Georg Wurster, der auf der Rückbank sitzt, erliegt eine Woche später seinen Verletzungen im Krankenhaus.

Es war der Beginn einer beispiellosen Anschlagsserie der Roten-Armee-Fraktion, die als der sogenannte Deutsche Herbst in die Geschichte einging. Restlos aufgeklärt ist der Anschlag auf Buback bis heute nicht - ebenso wie viele andere RAF-Verbrechen.

"Die RAF selbst ist Geschichte, aber die Taten der ehemaligen RAF-Mitglieder sind es nicht", hatte Generalbundesanwältin Monika Harms Mitte Dezember auf ihrer Jahrespressekonferenz erklärt. Mit Beugehaft soll jetzt erreicht werden, dass die Ex-Terroristen aussagen und so zur Aufklärung beitragen. Angehörige der Opfer, etwa Bubacks Sohn Michael, treibt bis heute die Frage um, wer auf dem Rücksitz des Motorrads saß und die Schüsse abgab.

Die Ermittler interessieren sich eher für die Frage, ob auch die früheren Mitglieder der Roten-Armee-Fraktion, Stefan Wisniewski und Verena Becker, an dem Anschlag beteiligt waren. Gegen Wisniewski wird seit dem vergangenen Frühjahr ermittelt. Der RAF-Aussteiger Peter-Jürgen Boock hatte erklärt, nicht der dafür verurteilte RAF-Terrorist Knut Folkerts habe den Generalbundesanwalt erschossen, sondern Wisniewski. Wenig später bestätigte Folkerts in einem Interview, dass er beim Buback-Attentat nicht in Karlsruhe gewesen sei.

Verurteilt wurden neben Folkerts auch Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt und Günter Sonnenberg. Beim Ermittlungsrichter beantragten die Bundesanwälte im September gegen alle vier Beugehaft. Nach Ansicht der Juristen können sie die Aussage wegen der Urteile nicht verweigern. Ob die Behörde damit Erfolg hat, ist unklar. Denn die Taten der RAF sind nur teilweise aufgeklärt und Klar, Mohnhaupt, Folkerts und Sonnenberg könnten sich mit Aussagen zum Buback-Fall in anderen Verfahren belasten, die noch nicht abgeschlossen sind. Genau deswegen wies der Ermittlungsrichter auch den Antrag auf Beugehaft bei Sonnenberg zurück.

Von den vier Verurteilten sitzt nur noch Klar in Haft. Seine reguläre Haftzeit würde sich um die Dauer der Beugehaft verlängern. Insgesamt will die Bundesanwaltschaft elf ehemalige RAF-Mitglieder im Fall Buback vernehmen. Die Schweigemauer von damals zeigt aber noch immer keine größeren Risse: Bis auf Boock verweigern alle die Aussage.

Neue Hinweise im Fall Buback brachten den Karlsruher Ermittlern dagegen Akten beim Bundesamt für Verfassungsschutz. Der Nachrichtendienst hat laut Bundesanwaltschaft eine unbestätigte Information, nach der tatsächlich Wisniewski der Todesschütze am Gründonnerstag 1977 in Karlsruhe war. Doch die Ermittler können diese Information nicht nutzen, weil sie geheim ist. So geheim, dass selbst Terrorexperte Rainer Griesbaum nur vermuten kann, dass die Akte erst von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble freigegeben werden muss. Darum bemühe sich die Bundesanwaltschaft. "Wir können nur argumentieren. Wir können diese Herausgabe nicht erzwingen", hatte Griesbaum kürzlich erklärt.

Auf die Beteiligung Verena Beckers an dem Buback-Attentat gibt es noch weniger Hinweise als auf die Wisniewskis. Neue Auswertungen ergaben den Ermittlern zufolge lediglich, dass auch eine Frau an der Tat beteiligt gewesen sein könnte.

Weitere Ermittlungsverfahren eingeleitet

Der Fall Buback ist nicht der einzige, in dem weiter ermittelt wird. So sind einige Taten der dritten RAF-Generation bis heute nicht aufgeklärt. Auch die Morde von 1977 beschäftigen Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt weiter: Wegen des Attentats auf Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer leiteten die Karlsruher Juristen ein Ermittlungsverfahren gegen das frühere RAF-Mitglied Rolf Heißler ein.

Heißler wurde 1982 vom Oberlandesgericht Düsseldorf wegen der Ermordung zweier Polizeibeamter bei seiner Festnahme verurteilt, anders als Wisniewski nicht aber wegen des Mordes an Schleyer. Auch das neue Ermittlungsverfahren geht laut Bundesanwaltschaft auf Boock zurück. Er sagte den Ermittlern, dass Schleyer vor seiner Ermordung zuletzt von Heißler und Wisniewski bewacht wurde. Allerdings ist die Glaubwürdigkeit Boocks umstritten: Er log mehrfach in eigener Sache und bestritt seine Tatbeteiligung an den Schleyer-Morden jahrelang.

Quelle: afp

 
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