Gesetzentwurf des Justizministeriums Bis zu 15 Jahren Haft bei Genitalverstümmelung

Berlin · Die Verstümmelung der Genitalien von Mädchen und Frauen soll nach dem Willen der Bundesregierung künftig mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden.

Beschneidung bei Frauen - das sind die Fakten
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Foto: Majestic / Walter Wehner

Eine solche Verstümmelung insbesondere durch die traditionelle oder rituelle Beschneidung sei "ein schwerwiegender Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, dem als Menschenrechtsverletzung ernsthaft begegnet werden muss", heißt es in einer Kabinettsvorlage von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die den "Ruhr Nachrichten" vorliegt.

Danach sollen solche Taten "mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr und bis zu 15 Jahren" geahndet werden. Die Organisation "Terre de Femmes" geht dem Bericht zufolge von rund 6000 bedrohten Frauen und Mädchen in Deutschland aus. Mit dem Gesetz, das noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden soll, würde ein eigener Straftatbestand für weibliche Genitalverstümmelung geschaffen. Bisher ist nach dem Strafgesetzbuch eine Bestrafung als schwere Körperverletzung mit bis zu zehn Jahren Haft vorgesehen.

(dpa/felt/das)
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