BND-Skandal Kein neues Ermittlungsverfahren zu NSA-Enthüllungen angelegt

Karlsruhe · Die Bundesanwaltschaft hat kein eigenständiges Ermittlungsverfahren zu den jüngsten Enthüllungen über die Zusammenarbeit von NSA und BND eingeleitet. Zuvor hatte der NSA-Untersuchungsausschuss-Vorsitzende Patrick Sensburg (CDU) im ARD-"Morgenmagazin" gesagt, der Generalbundesanwalt ermittele.

Der BND und seine nun nicht mehr so geheimen Außenstellen
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Foto: dpa, sja fdt

Die Behörde erklärte auf Anfrage am Freitag in Karlsruhe, dass sie aufgrund von Medienberichten über Aktivitäten britischer und amerikanischer Nachrichtendienste in Deutschland im Juni 2013 "einen Prüfvorgang angelegt" habe. Zuvor hatte der NSA-Untersuchungsausschuss-Vorsitzende Patrick Sensburg (CDU) im ARD-"Morgenmagazin" gesagt, der Generalbundesanwalt ermittele.

Eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft erklärte weiter, die Behörde beabsichtige "mit Blick auf eine umfassende Sachverhaltsaufklärung", im Rahmen dieses "Prüfvorgangs" auch die Erkenntnisse des NSA-Untersuchungsausschusses einzubeziehen. "Ein Zusammenhang zu den aktuell gegen den Bundesnachrichtendienst erhobenen Vorwürfen besteht nicht."

Zugleich verwies die Sprecherin darauf, dass die Strafverfolgungsbehörde ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit im Zusammenhang mit der möglichen Ausspähung eines Mobiltelefons von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) führt. "Die Ermittlungen in diesem Verfahren dauern nach wie vor an."

Sensburg sagte, der Generalbundesanwalt habe "in den letzten Tagen auch Akteneinsicht in unsere Protokolle des Untersuchungsausschusses erbeten". "Wir werden ihm das natürlich gewähren, weil wir beide ein gemeinsames Interesse haben, die Sachverhalte aufzuklären."

Bei den jüngsten Enthüllungen geht es um die Rolle des Bundesnachrichtendienstes (BND) bei Spähaktionen des US-Geheimdienstes NSA. Nach Informationen des "Spiegel" lieferte die NSA über Jahre hinweg so genannte Selektoren an den BND. Dabei handelte es sich unter anderem um Handynummern oder Internet-IP-Adressen, die dann vom BND zur Überwachung in verschiedenen Weltregionen eingespeist worden seien.

Für den BND gelten aber strenge Regeln, wer überwacht werden darf und wer nicht. Laut "Spiegel" fiel BND-Mitarbeitern seit 2008 wiederholt auf, dass einige der Suchbegriffe aus den USA dem Aufgabenprofil des BND zuwiderliefen; offenbar habe die NSA gezielt nach Informationen etwa über den Rüstungskonzern EADS, über Eurocopter oder über französische Behörden gesucht.

Der BND habe dennoch nicht systematisch die Selektorenliste aus den USA überprüft; erst nach Aufdeckung des NSA-Spähskandals 2013 habe sich der BND gezielt mit den Suchbegriffen der NSA befasst. Die Ergebnisse seien aber nicht an das Bundeskanzleramt weitergeleitet worden; stattdessen habe ein BND-Abteilungsleiter die USA gebeten, solche Verstöße künftig zu unterlassen.

Regierungssprecher Steffen Seibert hatte am Donnerstag mitgeteilt, das Bundeskanzleramt habe "technische und organisatorische Defizite beim BND identifiziert" und "unverzüglich Weisung erteilt, diese zu beheben".

(AFP)
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