Vorwurf: Illegale Agententätigkeit: BND-Spion wegen Geheimnisverrats vor Gericht
zuletzt aktualisiert: 17.02.2004 - 16:29Karlsruhe (rpo). Weil er Geheimnisse an einen osteuropäischen Nachrichtendienst verraten haben soll, hat die Bundesanwaltschaft Klage gegen einen Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes erhoben.
Wie die Behörde am Dienstag mitteilte, wird dem 64 Jahre alten Ingo Sch. vorgeworfen, in der Zeit von Juli 2002 bis Ende September 2003 Informationen aus dem BND an einen osteuropäischen Geheimdienst verraten zu haben.
Gegen den geständigen Mann war bereits am 9. Oktober vergangenen Jahres Haftbefehl erlassen worden. Der langjährige BND-Mitarbeiter wurde jedoch zwei Monate später wieder auf freien Fuß gesetzt, weil er mit den Ermittlungsbehörden kooperierte und keine Verdunkelungsgefahr mehr bestand.
Zu den Aufgaben von Ingo Sch. gehörte laut BND unter anderem die Pflege internationaler Kontakte mit ausländischen Nachrichtendiensten in Osteuropa. In diesem Zusammenhang habe er sich regelmäßig in Deutschland mit Mitarbeitern ost- und südosteuropäischer Dienste getroffen.
Ende 2001 bekam er laut Bundesanwaltschaft einen anderen Aufgabenbereich zugewiesen, hielt aber ohne dienstlichen Anlass und ohne die erforderliche Genehmigung privat den Kontakt zu einer Mitarbeiterin eines osteuropäischen Nachrichtendienstes aufrecht. Mit ihr habe er sich häufig in München getroffen und sie mit Informationen beliefert, wobei er ihr auch geheime dienstliche Unterlagen übergeben habe.
Bei dem osteuropäischen Geheimdienst handelt es sich dem Vernehmen nach um eine bulgarische Organisation. Im vergangenen Herbst war spekuliert worden, der 64-Jährige könnte nicht nur geheimdienstliche Erkenntnisse an bulgarische Agenten weitergegeben haben, sondern auch Informationen über Mitarbeiter des deutschen Auslandsgeheimdienstes.
Dies hätte angesichts der Verquickung bulgarischer Geheimdienstler mit Mafia-Autoritäten Informanten des BND gefährden können, hieß es in Presseberichten.
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