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Gerichtsurteil: BND zur Auskunft an Journalisten verpflichtet

zuletzt aktualisiert: 28.11.2007 - 17:07
Leipzig (RPO). Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss einem bespitzelten Journalisten umfassende Einsicht in seine Akten gewähren. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch. Geklagt hatte ein Berliner Journalist, der zwischen 2001 und 2005 im Auftrag des BND bespitzelt worden war. Seinen Antrag auf Aktenherausgabe hatte die Behörde bislang abgelehnt.
Quelle: afp

 
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