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Neuwahlen in spätestens 30 Tagen: Bremer Bürgermeister neues Staatsoberhaupt

VON NILS DIETRICH - zuletzt aktualisiert: 31.05.2010 - 14:46

Düsseldorf/Berlin (RPO). Ein politisches Erdbeben erschüttert die Republik: Bundespräsident Horst Köhler ist überraschend zurückgetreten. Seine Aufgaben übernimmt nun der Bundesratspräsident. Innerhalb von 30 Tagen muss die Bundesversammlung ein neues Staatsoberhaupt wählen.

Jens Böhrnsen regiert in Bremen seit 2007 mit den Grünen.  Foto: ddp, ddp
Jens Böhrnsen regiert in Bremen seit 2007 mit den Grünen. Foto: ddp, ddp

Es ist ein Novum in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Erstmals ist mit Horst Köhler ein Bundespräsident mit sofortiger Wirkung zurückgetreten. Auch wenn dieser Fall zum ersten Mal eingetreten ist, so macht das Grundgesetz ganz präzise Vorgaben, was nun zu tun ist.

Paragrapf 54, Absatz 4 des Grundgesetzes besagt: "Die Bundesversammlung tritt spätestens dreißig Tage vor Ablauf der Amtszeit des Bundespräsidenten, bei vorzeitiger Beendigung spätestens dreißig Tage nach diesem Zeitpunkt zusammen. Sie wird von dem Präsidenten des Bundestages einberufen."

Die Bundesversammlung, die je zur Hälfte aus den Mitgliedern des Bundestages und Vertretern der Länder besteht, muss also noch im Juni zusammenkommen. Hier benötigt der Kandidat in den ersten Wahlgängen die absolute Mehrheit der 1244 Mitglieder. Bei Köhlers Wiederwahl im letzten Jahr kam Köhler genau auf die erforderliche Mehrheit.

Köhlers Rücktritt ist sofort wirksam. "Der Präsident hat keine sogenannte Amtierungspflicht", erklärt Wolfgang Löwer, Verfassungsrechtler der Universität Bonn. Mit anderen Worten: Im Gegensatz zu einer abgewählten Bundesregierung muss Köhler sein Amt nicht ausüben, bis sein Nachfolger feststeht. "Man kann schließlich niemanden im Amt halten, der nicht mehr will", betont Löwer. Ein weiterer Gegensatz etwa zum Rücktritt eines Bundeskanzlers oder Ministers: Der erste Mann im Staate muss niemanden um die Annahme seines Rücktritts bitten, er kann einfach gehen.

Deswegen steht Deutschland aber nicht ohne Staatsoberhaupt dar. "Die Befugnisse des Bundespräsidenten werden im Falle seiner Verhinderung oder bei vorzeitiger Erledigung des Amtes durch den Präsidenten des Bundesrates wahrgenommen", heißt es in Paragraph 57 des Grundgesetzes. Der Bremer Bürgermeister Jens Böhrnsen wird nun für maximal 30 Tage das Staatsoberhaupt sein.

Böhrnsen übernimmt nun alle Funktionen des Bundespräsidenten, also die Repräsentation der Bundesrepublik nach innen und außen sowie die Unterzeichnung von Gesetzen, wie Staatsrechtler Löwer erklärt. Er habe nun die gleichen Rechte und Pflichten wie Köhler, "lediglich die Rede- und Meinungsfunktion kann möglicherweise bei ihm als Vertreter de facto entfallen".


 
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