Zerschlagung von mächtigen Konzernen: Brüderle entschärft Entflechtungsgesetz
zuletzt aktualisiert: 07.05.2010 - 20:10Düsseldorf (RP). Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) beharrt auf einer Zerschlagung von marktmächtigen Konzernen als Instrument gegen Wettbewerbsverzerrung, nennt aber weitgehende Bedingungen für einen solchen Eingriff. Das geht aus dem aktualisierten Referentenentwurf des Entflechtungsgesetzes vor, der unserer Redaktion vorliegt.
Demnach darf das Bundeskartellamt künftig anordnen, "dass marktbeherrschende Unternehmen Teile ihres Vermögens veräußern oder auf andere Weise verselbstständigen müssen". Voraussetzung ist aber, dass die Marktbeherrschung eines Unternehmens "nicht nur vorübergehend", sondern mindestens fünf Jahre fortbestehe und der betroffene Markt eine "gesamtwirtschaftliche Bedeutung" hat.
Eine Zerschlagung darf nicht erfolgen, sollte das betroffene Unternehmen dadurch gehindert werden "gesetzlich übertragene" Aufgaben zu erfüllen. Das könnte als Schutzklausel für Postdienstleistungen, Energie- und Wasserversorgung interpretiert werden.
Im Grundsatz hält Brüderle aber an der Option einer staatlich angeordneten Zerschlagung von Unternehmen fest, selbst wenn kein Missbrauch von Marktmacht nachgewiesen werden kann. "Kartellbehörden sollten die Befugnis besitzen, alle verhältnismäßigen Mittel gegen Beschränkungen des Wettbewerbs auszuschöpfen", heißt es in der Begründung.
Die bisherigen Möglichkeiten der Kartellbehörden seien nicht ausreichend. Der Entwurf wurde gestern an die übrigen Ressorts verschickt worden. Noch vor der Sommerpause könnte das Gesetz im Kabinett beraten werden.

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