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Vorratsdatenspeicherung
  Foto: ddp, ddp
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Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung: Bürgerrechtler laufen Sturm

zuletzt aktualisiert: 15.12.2009 - 18:57

Karlsruhe (RPO). Gegen die Speicherung der Telefon- und Internetdaten aller Bürger in Deutschland haben Bürgerrechtler vor dem Verfassungsgericht massiv Front gemacht. Jeder werde mit der Gesetzesänderung wie ein potenzieller Straftäter behandelt, sagte der Altliberale Burkhard Hirsch am Dienstag in Karlsruhe.

Die gespeicherten Daten beträfen den Kern der Persönlichkeit. "Und genau das wollen wir nicht", betonte Hirsch. Zu den Klägern gehören unter anderen weitere Bürgerrechtler, Abgeordnete von FDP und Grünen sowie Datenschützer.

Hintergrund ist die Vorschrift, dass Internet- und Telefonanbieter neuerdings alle Verbindungsdaten von Millionen Bürgern speichern müssen. Die Beschwerdeführer sehen darin unter anderem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.

Hirsch sprach von einem Dammbruch und befürchtet eine "schleichende Aushöhlung der freiheitlichen Substanz". Schon die Speicherung und nicht erst der Abruf der Daten verstoße gegen die Verfassung. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte äußerte massive Kritik an der Neufassung des Telekommunikationsgesetzes.

Die Bundesregierung verteidigte dagegen die massenhafte Speicherung. Elektronische Spuren müssten gesichert werden, um Straftaten verfolgen zu können, sagte der Prozessbevollmächtigte Christoph Möllers am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger nicht vor Ort

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erschien entgegen der Gepflogenheiten nicht vor Gericht, weil sie Beschwerdeführerin und Vertreterin der Bundesregierung zugleich ist. Die Gesetzesänderung wurde zu Zeiten der Großen Koalition maßgeblich von ihrer Vorgängerin Brigitte Zypries (SPD) gestaltet und geht über die Vorgaben einer entsprechenden Richtlinie noch hinaus. Leutheusser-Schnarrenberger ist eine von etwa 35.000 Beschwerdeführern.

Ihre Staatssekretärin Birgit Grundmann ging kaum inhaltlich auf das Gesetz ein und verwies darauf, dass die Bundesregierung in besonderer Weise dem Datenschutz verpflichtet sei. Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier äußerte sich verwundert darüber, dass sich kein Parlamentarier fand, das Gesetz zu verteidigen, obwohl es im Herbst 2007 mit großer Mehrheit in Bundestag und Bundesrat gebilligt wurde.

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, sagte im Hinblick auf Datenschutzbedenken, auch die bisherige Speicherung von Verbindungsdaten sei nicht ohne Risiken. Seine Behörde stelle sicher, dass Schutz gegen Zugriffe von innen und außen gegeben sei.

Dagegen erklärte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, er habe mit Erschrecken festgestellt, dass Telekommunikationsanbieter mehr Daten speicherten als vorgeschrieben. Ein großer deutscher Anbieter etwa speichere im 15-Minuten-Takt den Aufenthaltsort von Smartphone-Besitzern, auch wenn diese die Geräte nicht nutzten. Nach Schaars Analyse lassen sich so Bewegungsprofile über sechs Monate erstellen.

Protest von Medien

Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung erwarten nach eigenem Bekunden eine weitreichende Einschränkung der umstrittenen Vorschrift durch das Verfassungsgericht. Die Entscheidung werde wohl weit über die einstweilige Anordnung vom vergangenen Jahr hinausgehen, sagte einer der Prozessbevollmächtigten, Meinhard Starostik, vor Verhandlungsbeginn.

Selbst der bayerische Innenminister Joachim Herrmann rechnet nach eigenen Worten damit, dass die Richter den staatlichen Zugriff auf Telefon- und Internetdaten nur in engen Grenzen genehmigen werden. Im SWR sagte der CSU-Politiker, die Richter würden vermutlich an der Linie ihrer einstweiligen Anordnungen festhalten und die Dateneinsicht nur bei Gefahr für Leib und Leben für zulässig halten.

Kritik an der Pflicht zur massenhaften Speicherung der Daten kommt auch von Berufsverbänden von Ärzten, Anwälten oder Journalisten. Ein Bündnis von Medienverbänden und -unternehmen warnte vor negativen Auswirkungen auf die Pressefreiheit in Deutschland, da Journalisten keinen Informantenschutz mehr gewährleisten könnten. Der staatliche Zugriff auf alle elektronischen Kontakte von Journalisten schrecke Informanten massiv ab, da ihre Anonymität nicht mehr gesichert sei.

Quelle: AP/csr

 
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