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Künstliche Befruchtung Bund baut Samenspenderdatei auf

Berlin · Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe will ein Samenspenderregister aufbauen. Kinder aus künstlicher Befruchtung sollen so künftig den Namen ihres leiblichen Vaters erfahren können.

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Foto: dpa, Jan-Peter Kasper

Die Gesetzgebung folgt damit der Rechtsprechung, die aus dem Persönlichkeitsrecht in Artikel 1 des Grundgesetzes den Anspruch jedes Menschen abgeleitet hatte, seine eigene Abstimmung zu kennen. Um das sicherzustellen, müssen Samenbanken künftig zu jeder Spende Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Anschrift des Spenders speichern. Sie dürfen den Samen auch nur an reproduktionsmedizinische Einrichtungen übergeben, die ihrerseits verpflichtet sind, die Daten der Mutter und des Kindes festzuhalten.

Aus diesen Angaben wird beim Kölner Institut für Medizinische Dokumentation und Information ein bundesweites Samenspenderregister aufgebaut, das die Daten zu jedem erzeugten Kind 110 Jahre lang zu speichern hat. Weder der Spender noch die gesetzlichen Eltern des Kindes sollen einen eigenen Anspruch bekommen, voneinander zu erfahren. Der wird nur dem betroffenen Kind zustehen. Ab seinem 16. Lebensjahr darf es den auch nur noch selbst wahrnehmen. Vorher kann es seine Erziehungsberechtigten damit beauftragen.

Kind und Samenspender erhalten die Informationen gleichzeitig, so dass sich auch der leibliche Vater auf eine Begegnung einstellen kann. Damit die Spendenbereitschaft nicht abnimmt, will Gröhe zugleich klarstellen, dass Samenspender rechtlich nicht als Väter festgestellt werden können. Sie sind damit vor Unterhalts- und weiteren Ansprüchen geschützt.

(RP)
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