Bund-Länder-Finanzen NRW gewinnt 1,4 Milliarden Euro

Berlin/Düsseldorf · Durch die Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen erhält das Land ab 2020 mehr finanziellen Handlungsspielraum. Der Bund überweist den Ländern mehr Geld und erhält dafür Kompetenzen. Hannelore Kraft (SPD) konnte damit ihre wichtigsten Verhandlungsziele durchsetzen

 Ministerpräsidentinnen Kraft und Dreyer freuen sich über den Erfolg der Länder.

Ministerpräsidentinnen Kraft und Dreyer freuen sich über den Erfolg der Länder.

Foto: dpa, nie gfh

Das Land Nordrhein-Westfalen wird vom Jahr 2020 an um 1,4 Milliarden Euro pro Jahr gegenüber dem Status quo von heute entlastet und könnte bei guter wirtschaftlicher Entwicklung künftig von einem Nehmer- zu einem Geberland im Länderfinanzausgleich aufsteigen.

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) konnte damit bei den mehr als 14-stündigen Verhandlungen über die Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen in Berlin ihre wichtigsten Verhandlungsziele durchsetzen.

Schäuble hat deutlich nachgegeben

Bund und Länder einigten sich auf eine umfassende Reform: Die Finanzbeziehungen werden von 2020 an auf eine grundlegend neue Basis gestellt. Im Ergebnis werden die bisherigen Geberländer im Finanzausgleich — Bayern, Hessen, Baden-Württemberg und Hamburg — deutlich entlastet, während zugleich auch alle übrigen Länder finanziell besser dastehen werden als bisher. Dies gelingt dadurch, dass der Bund den Ländern ab 2020 jährlich gut 9,5 Milliarden Euro an eigenen Finanzmitteln abgibt. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) war vor Beginn der Verhandlungen nur bereit gewesen, 8,5 Milliarden zu zahlen. Er hat damit deutlich nachgegeben.

Die Finanzbeziehungen müssen neu geregelt werden, weil der bisherige Länderfinanzausgleich und der Solidarpakt II für die neuen Länder Ende 2019 auslaufen. Im Vorfeld hatten sich die 16 Länder auf ein gemeinsames Reformmodell geeinigt, von dem sie bei den Verhandlungen mit dem Bund nicht abrückten. Dass sich die Länder nicht haben auseinanderdividieren lassen, habe entscheidend zum Verhandlungserfolg beigetragen, sagte Kraft.

In Deutschland sollen überall weitgehend gleiche Lebensbedingungen herrschen. Um das sicherzustellen, werden Steuereinnahmen zwischen ärmeren und reicheren Bundesländern und dem Bund in einem komplizierten Mechanismus umverteilt. Bisher wird ein Teil der Umsatzsteuereinnahmen, die den Ländern zustehen, in einer ersten Stufe unter den Ländern aufgeteilt. Dieser sogenannte Umsatzsteuervorwegausgleich machte bisher knapp zehn Milliarden Euro aus. Er wird künftig abgeschafft. Dadurch wird Nordrhein-Westfalen, das etwa eine Milliarde Euro jährlich in diesen Vorwegausgleich einzahlen muss, deutlich entlastet.

Merkel: "Hartes Ding"

Ab 2020 wird die unterschiedliche Finanzkraft schon bei der Verteilung des gesamten Umsatzsteueraufkommens zwischen Bund und Ländern ausgeglichen. Der Bund zahlt in das neue Umverteilungssystem 9,5 Milliarden Euro mehr ein als heute. 4,02 Milliarden Euro davon fließen als zusätzlicher Anteil an der Umsatzsteuer an die Länder. Ein Drittel dieser Summe wird "dynamisiert" — das heißt, sie wird nach 2020 jedes Jahr steigen, der Rest bleibt fix. Diese Dynamisierung war während der Verhandlungen einer der strittigsten Punkte.

Die Länder willigten jedoch ein, dem Bund mehr Kontrollrechte über die Verwendung seiner eigenen Mittel zu geben, wenn diese wie beim sozialen Wohnungsbau von den Ländern ausgegeben werden. Zudem wird der Stabilitätsrat gestärkt, der die Länderhaushalte überwacht. Der Bund bekommt zudem die alleinige Zuständigkeit für die Bundesautobahnen, die in einer privatrechtlich organisierten Infrastrukturgesellschaft des Bundes organisiert werden. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) sprach von einem "großen Stück Arbeit", einem "harten Ding", das gelungen sei. Die Reform werde künftig einige Verfassungsänderungen nötig machen.

(mar)
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