Änderung des Grundgesetzes Bund soll Kommunen finanziell besser unterstützen

Berlin · Der Bund soll den Kommunen künftig finanziell besser unter die Arme greifen können. Dafür bringt das Kabinett Grundgesetzänderungen auf den Weg

 Olaf Scholz (Archivbild).

Olaf Scholz (Archivbild).

Foto: dpa, wk tba

Der Bund soll den Kommunen künftig besser unter die Arme greifen können, wenn es um die Sanierung maroder Schulen oder den Bau neuer Wohnungen geht. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Finanzminister Olaf Scholz (SPD), mit dem bisherige Hemmnisse für eine finanzielle Förderung von Städten und Gemeinden abgebaut werden sollen. Dafür sollen mehrere Artikel des Grundgesetzes geändert werden.

Geld für sozialen Wohnungsbau

Der Entwurf von Scholz, der auf Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrages zurückgeht, sieht eine weitere Lockerung des Kooperationsverbotes vor. Dadurch wird es ermöglicht, dass der Bund nicht mehr nur finanzschwachen Kommunen bei der Bildungsinfrastruktur helfen kann, wie es bisher im Grundgesetz heißt. Vielmehr sollen mit der Neuregelung alle Kommunen Geld für die Sanierung von Schulbauten oder die Anschaffung von Computern vom Bund bekommen können. Auch bei der Kinderbetreuung in Grundschulen und dem sozialen Wohnungsbau soll sich der Bund finanziell stärker engagieren können.

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) erklärte zu dem Beschluss: "Heute haben wir im Kabinett einen entscheidenden Schritt getan, um sowohl den Digitalpakt Schule als auch den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder voranzutreiben." Für die vorgesehenen Grundgesetzänderungen ist in Bundestag und Bundesrat jeweils eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Die Chancen dafür stehen gut, weil es auch bei der Opposition Zustimmung für das Vorhaben gibt. Beschlossen werden soll die Neuregelung in der zweiten Jahreshälfte.

(eler)
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