"Gesundheitspolitischer Unsinn": Bundesärztekammer will Abschaffung der Praxisgebühr
zuletzt aktualisiert: 26.06.2009 - 07:39Osnabrück (RPO). Die Bundesärztekammer hat die Abschaffung der Praxisgebühr gefordert. Die Zuzahlung sei "gesundheitspolitischer Unsinn", auch wenn das Bundessozialgericht die Praxisgebühr für verfassungsrechtlich zulässig halte, sagte Ärztekammer-Vizepräsident Frank-Ulrich Montgomery. Dies hatte das Gericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Grundsatzurteil entschieden.
Montgomery kritisierte in der "Neuen Osnabrücker Zeitung", die Praxisgebühr verursache "riesige Verwaltungskosten" und belaste das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt. Gesteuert werde durch die Zuzahlung nichts. Bei den Patienten werde "nur abkassiert".
Am Donnerstag hatte das Bundessozialgericht entscheiden: Gesetzlich Versicherte müssen weiterhin zu Beginn eines jeden Quartals beim Arzt und beim Zahnarzt eine Praxisgebühr von zehn Euro zahlen. Das Bundessozialgericht hat die Klage eines Versicherten zurückgewiesen, der in der Praxisgebühr ein verfassungswidriges Sonderopfer sah. Das Gericht entschied, die Gebühr sei zumutbar und verletze nicht das Gleichheitsgebot.
Der Kläger, der vom DGB unterstützt wird, erwägt nun, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Die Praxisgebühr wird seit 2004 erhoben. Nach Auskunft des Spitzenverbandes der Krankenkassen bringt diese Zuzahlung der Patienten jährlich rund zwei Milliarden Euro ein. Ein Sprecher des Verbandes begrüßte die "nun eingetretene Rechtsklarheit".
Der Ärztevizepräsident Montgomery verlangte hingegen eine grundsätzliche Renovierung der Gesundheitsreform. "Eine solche verlogene Reform, wie wir sie jetzt haben, darf es nie wieder geben", forderte Montgomery. Die Ärzte würden daher alles tun, damit die Gesundheitspolitik ein Thema im Bundestagswahlkampf werde.
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