Fall Kurras: Bundesanwaltschaft will Akten einsehen
zuletzt aktualisiert: 29.05.2009 - 10:37Karlsruhe (RPO). Der Fall Kurras beschäftigt nun auch die Bundesstaatsanwaltschaft. Deren Sprecher Frank Wallenta bestätigte, dass die Anwaltschaft bei der Stasi-Unterlagenbehörde Einsicht in die Akten beantragt hat.
Der frühere West-Berliner Polizist Karl-Heinz Kurras hatte am 2. Juni 1967 den Studenten Benno Ohnesorg bei einer Demonstration erschossen. Kurras wurde vor wenigen Tagen als Inoffizieller Mitarbeiter der DDR-Staatssicherheit enttarnt.
Wallenta sagte, die Bundesanwaltschaft könnte zuständig sein, falls es sich bei der Tat um einen Mord im Auftrag der Stasi handele. Dies sei nun zu klären. Nach dem bisherigen Stand liege ein solcher Zusammenhang allerdings "mehr als fern". Die Bundesanwaltschaft wolle die Akten trotzdem selbst überprüfen.
Bei einer Tötung ohne staatlichen Auftrag sei seine Behörde nicht zuständig, betonte Wallenta. Die Ermittlungen dazu habe die Staatsanwaltschaft Berlin geführt. Kurras war vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung in mehreren Prozessen freigesprochen worden.
Eine Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft im Zusammenhang mit einer "geheimdienstlichen Agententätigkeit oder Landesverrat" komme zwar grundsätzlich in Betracht. Beide Tatvorwürfe dürften nach derzeitiger Einschätzung aber verjährt sein.
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