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Freigabe gefordert: Bundesanwaltschaft will die Buback-Akten

zuletzt aktualisiert: 09.09.2009 - 15:22

Frankfurt/Main (RPO). Die Bundesanwaltschaft beharrt auf die vollständige Freigabe der Verfassungsschutz-Akten zum Mord an Siegfried Buback. Mit der Akteneinsicht alleine sei man keinen Schritt weiter, sagte Bundesanwalt Rainer Griesbaum am Mittwoch im Deutschlandfunk.

Wichtig sei, die Akten in gerichtsverwertbarer Form zu bekommen. Nur so sei die Rolle der früheren Terroristin Verena Becker im Geflecht der Roten-Armee-Fraktion und insbesondere der Tat selbst vom April 1977 zu beurteilen.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hatte am Dienstag eine Aufhebung des Sperrvermerks abgelehnt. So können die Ermittler die Akten zwar sichten, aber nicht vor Gericht verwerten. Zugleich hatte er aber eingeräumt, dass sein Ministerium "bei Konkretisierung des Ersuchens" der Bundesanwaltschaft erneut zu einer Prüfung bereit sei.

Michael Buback, Sohn von der RAF ermordeten Generalbundesanwaltes, kritisierte die Entscheidung des Innenministeriums. "Es ist bedrückend und auch verwunderlich, dass die Akten gesperrt bleiben, weil es sich um Akten handelt, die der Bundesanwaltschaft schon vor 27 Jahren vollständig übergeben worden sind", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger".

Andererseits erwarte er von den Unterlagen keine Informationen über das Tatgeschehen". Sie könnten allerdings Aufschluss geben über "die Art der Zusammenarbeit Verena Beckers mit dem Verfassungsschutz und deren Dauer", sagte Buback.

Nach Informationen der Zeitung gehen Sicherheitsexperten davon aus, dass die Akten nicht freigegeben werden, weil sich aus deren Veröffentlichung Risiken für Beckers Leben oder das anderer ehemaliger RAF-Mitglieder ergeben könnten. Nur so sei die fortgesetzte Sperrung überhaupt zu erklären, zitiert die Zeitung die Kreise.

Quelle: AP/fb

 
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