Pendlerpauschale: Bundesfinanzhof: Kürzung ist verfassungswidrig
zuletzt aktualisiert: 23.01.2008 - 17:04München (RPO). Der Bundesfinanzhof hält die Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Ein Urteil des Bundesverfassungsgericht steht noch aus - doch die Entscheidung des Finanzhofs dürfte Signalwirkung haben.
Es sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, dass seit Anfang 2007 die ersten 20 Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsstätte nicht mehr steuerlich abgesetzt werden könnten, sagte der Vorsitzende Richter des 6. Senats, Hans-Joachim Kanzler, am Mittwoch in München. Die Ungleichbehandlung von Nah- und Fernpendlern sei nicht gerechtfertigt. Der Senat sei der Auffassung, dass der Weg zur Arbeit nicht wie in der Neuregelung vorgesehen privat sei, sondern beruflich, fügte Kanzler hinzu.
Von der Entscheidung des obersten deutschen Steuergerichts geht Signalwirkung für das endgültige Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus, das noch in diesem Jahr erwartet wird. Kanzler betonte, er hoffe, dass das Urteil der Karlsruher Richter von der Entscheidung des Bundesfinanzhofs beeinflusst werde. "Selbstverständlich" sei das Bundesverfassungsgericht aber völlig eigenständig.
Das Bundesverfassungsgericht wird "im Laufe dieses Jahres" über die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung zur Pendlerpauschale entscheiden. Das sagte Gerichtssprecherin Dietlind Weinland am Mittwoch in Karlsruhe auf Nachfrage der Nachrichtenagentur ddp. Nähere Angaben zum Zeitraum wollte sie nicht machen.
Der Bundesfinanzhof hatte im konkreten Fall über die Klagen eines Bäckermeisters und eines Ingenieurs gegen die Neuregelung der Entfernungspauschale zu entscheiden. Die Klagevertreter begrüßten die Entscheidung. Dies sei ein "guter Tag für die 15 Millionen Pendler in Deutschland", sagte einer der Beteiligten.
Finanzministerium: Urteil "nicht überzeugend"
Das Bundesfinanzministerium hält die Urteilsbegründung des Bundesfinanzhofs zur Pendlerpauschale für "nicht überzeugend". Die Bundesregierung habe "keinen Anlass", an der Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Pendlerpauschale zu zweifeln, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums vom Mittwoch. Man gehe davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht diese Position bestätigen werde.
Bis zu dieser Entscheidung können nach Auskunft des Ministeriums die Finanzämter weiterhin auf Antrag des Steuerpflichtigen die Fahrtkosten ab dem ersten Kilometer auf der Lohnsteuerkarte eintragen. Steuerbescheide blieben bis zu einer Entscheidung des obersten Gerichts insoweit offen.
CSU-Chef Erwin Huber sagte, er halte die Entscheidung des Bundesfinanzhofs für "bedenkenswert". Das oberste deutsche Steuergericht habe ernsthafte Einwände formuliert, sagte der bayerische Finanzminister der "Passauer Neuen Presse" (Donnerstagausgabe). Allerdings "gibt es im Moment politisch keine Möglichkeiten für Änderungen", da Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) an der gegenwärtigen Rechtslage festhalten wolle, fügte er hinzu.
Zugleich verwies Huber darauf, dass die endgültige Entscheidung weiter beim Bundesverfassungsgericht liege. Dessen Urteil soll im Laufe des Jahres fallen. "Ich kann allen bayerischen Arbeitnehmern sagen, dass man den Urteilsspruch automatisch umsetzen wird. Alle Steuerveranlagungen werden vorläufig gestellt", sagte Huber.
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