Providing |  RP Shop |  PremiumCard |  RP Reise
           
  Newsletter |  RSS |  Mobil |  Apps
Rheinische Post Abo & Service | Anzeigen | ePaper | Schulprojekte  
 
       
 
  Gast
Rentner Panorama Symbolbild
  Foto: DDP
Kommentare ()

Entscheidung in Karlsruhe: Bundesgerichtshof stärkt Schutz vor Altersdiskriminierung

zuletzt aktualisiert: 23.04.2012 - 17:30

Karlsruhe (RPO). Der Bundesgerichtshof hat den Schutz vor Altersdiskriminierung gestärkt. Das Verbot der Benachteiligung gelte auch für Geschäftsführer von Unternehmen, wenn ein befristeter Vertrag nicht verlängert wird, entschieden die Karlsruher Richter am Montag. Damit bestätigten sie eine Entscheidung zugunsten eines ehemaligen Kölner Klinikchefs in wesentlichen Teilen.

Der frühere medizinische Geschäftsführer der städtischen Kliniken hatte geklagt, weil sein 2009 auslaufender Vertrag nicht verlängert wurde. Anstelle des damals 62-Jährigen hatte der Betreiber einen 41 Jahre alten Bewerber eingestellt (Az. II ZR 163/10).

Der Aufsichtsratsvorsitzende hatte dem Gericht zufolge erklärt, dass der Kläger wegen seines Alters nicht weiterbeschäftigt worden sei. Man habe wegen des "Umbruchs auf dem Gesundheitsmarkt" einen Bewerber gewählt, der das Unternehmen "langfristig in den Wind stellen" könne.

Dies sei ein ausreichendes Indiz für eine Altersdiskriminierung, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Damit hätte der Klinikbetreiber beweisen müssen, dass keine Benachteiligung aufgrund des Alters vorgelegen habe; dies sei aber nicht geschehen. Der Diskriminierungsschutz gilt nach dem Urteil auch dann für Geschäftsführer, wenn ein bestehender Vertrag planmäßig endet und es nicht zu einer Weiterbeschäftigung kommt.

Gleichbehandlungsgesetz seit 2006

Es war das erste Mal, dass der BGH über die Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Fall eines Geschäftsführers entschied. Zur Altersdiskriminierung von Arbeitnehmern gibt es bereits Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts.

Das auf einer Europäischen Richtlinie beruhende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet in Deutschland seit 2006 unter anderem Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts und des Alters. So hatte der Europäische Gerichtshof im vergangenen Jahr entschieden, dass eine tarifvertragliche Altersgrenze von 60 Jahren für Piloten gegen das Diskriminierungsverbot verstoße.

Der Kläger kann sich nun Hoffnungen auf eine höhere Entschädigung machen. In der Vorinstanz hatte das Oberlandesgericht Köln dem Ex-Klinikchef 36 600 Euro zugesprochen - das entspricht zwei Monatsgehältern. Bei der Feststellung dieses immateriellen Schadens hätten die Richter jedoch rechtliche Fehler gemacht, entschied der BGH und verwies den Fall insoweit zurück.

Der Kläger zeigte sich in einer ersten Reaktion zufrieden mit der Entscheidung. "Ich bin froh, dass das AGG auch in diesen Fällen Anwendung findet", sagte Jekabs Leititis der Nachrichtenagentur dpa.
Der 65-Jährige ist mittlerweile als Ärztlicher Direktor beim Klinikum Region Hannover beschäftigt.

Quelle: lnw/AFP
Mehr zu den Themen dieses Artikels

 
Schreiben Sie jetzt Ihre Meinung. Beachten Sie
dabei bitte unsere Regeln für Leserkommentare.

       
Anzeige:

Aktuell bei RP Online
Russland hält an S-300-Lieferung an Syrien fest

Flugabwehrsystem

Russland hält an S-300-Lieferung an Syrien fest

Auch nach dem G8-Gipfel hält Russland an der umstrittenen Lieferung von S-300-Flugabwehrsystemen an Syrien fest.  mehr 

Familienpolitik fehlen die Ideen

Kommentar

Familienpolitik fehlen die Ideen

Vier Jahre hat sich das Familienministerium damit beschäftigt, ob und wie das Geld wirkt, dass der Staat für Mutter, Vater, Kind aufwendet. ... mehr 

Videos

Video

Vorgestellt: Nashorn Kibibi aus dem Krefelder Zoo

Kibibi ist zwei Jahre alt und lebt im Krefelder Zoo. Doch lange kann sie dort nicht mehr bleiben, denn ihre Mutter ist erneut schwanger. ... mehr 

Strahlenschutz-Amt

Deutsche Atommüll-Zwischenlager sind sicher

Sind die deutschen Atommüll-Zwischenlager sicher genug? Ein Urteil zum Zwischenlager Brunsbüttel kann weite Kreise ziehen. Atomkraftgegner sehen das Endlagersuchgesetz nun vor dem Scheitern. mehr

 
 

Bund und Länder weiter mit deutlichem Plus

Steuereinnahmen in Deutschland sprudeln

 

Wie die Presse über Obamas Berlin-Besuch urteilt

Recht leeres Pathos hinter Panzerglas

 

Kommentar zum Berlin-Besuch des US-Präsidenten

Barack Obamas großer Auftritt mit einer kleinen Rede

 
Top-Services
 
Jetzt Fan werden!

Werden Sie jetzt Facebook-Fan von RP ONLINE und verpassen Sie keine News mehr.

Jetzt Facebook-Fan werden von RP ONLINE