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Urteil gegen Monopol für Glücksspiele: Bundesländer wollen bis 2011 neue Regeln

zuletzt aktualisiert: 09.09.2010 - 19:31

Berlin (RPO). Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen das deutsche Monopol für Glücksspiel und Sportwetten wollen die Bundesländer bis zum Frühjahr 2011 einen neuen Staatsvertrag auflegen. Der scharfe Vorwurf der Richter: Deutschland warne einerseits vor Spielsucht, bewerbe aber gleichzeitig massiv Lotto und Sportwetten.

Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) will schnell handeln.  Foto: AP, AP
Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) will schnell handeln. Foto: AP, AP

Das kündigte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, der rheinland-pfälzische Regierungschef Kurt Beck (SPD), am Donnerstag an. Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW forderte bereits eine liberale Regelung.

"Wir müssen nun schnell einen neuen Staatsvertrag zwischen den Ländern vereinbaren, der den Auflagen des EuGH an das staatliche Monopol gerecht wird", sagte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, der rheinland-pfälzische Regierungschef Kurt Beck (SPD).

Am Mittwoch hatten die Luxemburger Richter entschieden, dass ein Glücksspielmonopol nur dann zulässig sei, wenn es präventiv wirke, also die Sucht beschränke. Weil aber in Deutschland öffentliche Wettanbieter massiv Werbung machten, "begrenzt die deutsche Regelung die Glücksspiele nicht in systematischer und kohärenter Weise", heißt es in der Urteilsbegründung.

Die Drogen- und Suchtbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (FDP), räumte ein, durch den seit 2008 geltenden Glücksspielstaatsvertrag der Länder sei eine umfassende Suchtprävention im Glücksspielbereich nicht ausreichend sichergestellt.

Das betreffe insbesondere das gewerbliche Automatenspiel in Spielhallen und Gaststätten. "Wir müssen aus suchtpolitischer Sicht beim Glücksspiel rasch zu einer widerspruchsfreien Neuregelung kommen," sagte sie.

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kündigte an, sein Bundesland wolle mit den anderen Ländern rasch über eine einheitliche Regelung im Sinne des EuGH-Urteils beraten. Doch gehe es nicht allein um die staatlichen Toto- und Lotto-Gesellschaften. Vor allem die Spielautomaten seien gefährlich.

"Wir sehen schon seit Jahren das Problem, dass das Thema der Glücksspielautomaten, der Spielhöllen, die man aus Gaststätten und dergleichen kennt, hier völlig ungebremst läuft", sagte der CSU-Politiker. Die Gefahr der Spielsucht sei in diesem Bereich weit größer als bei den staatlichen Wetten.

Vom ZAW wurde betont, dass mit der EuGH-Entscheidung der private Glücksspielsektor endlich aus der Schattenwirtschaft heraus in einen lauteren und fairen Wettbewerb geholt werden könnte. Den Bürgern müssten legale und sichere Spielmöglichkeiten angeboten werden, um ihnen die Motivation zu nehmen, am illegalen Markt wie für Sportwetten teilzunehmen.

"Mit einer kontrollierten Marktöffnung kann das Glücksspielwesen mithilfe der gesamten Bandbreite existierender Regulierungsmechanismen einschließlich selbstdisziplinärer Initiativen der Werbewirtschaft in geregelte Bahnen gelenkt werden", sagte ein ZAW-Sprecher.

Die Grünen warnten derweil vor einer Aufweichung der Suchtprävention. Wer nun nach dem freien Markt rufe, zeige, "dass er gegenüber gesellschaftlichen Problemen die Augen verschließt", sagte die sozialpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im sächsischen Landtag, Elke Herrmann. Bei einer Änderung der Regelungen müssten mehr Mittel aus den Lottoeinnahmen in die Suchtprävention und in die entsprechende Jugendarbeit fließen.

Quelle: apd/csi

 
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