Analyse des Bundesfinanzministeriums Schäuble: Kalte Progression gibt es 2014 nicht

Berlin · Die sogenannte kalte Progression führt für die Steuerzahler im laufenden Jahr kaum zu zusätzlichen Belastungen: Nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums werden die Arbeitnehmer 2014 gar nicht von einer schleichenden Steuererhöhung durch die "kalte Progression" getroffen.

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Foto: dpa, Armin Weigel

Das geht aus dem Steuerprogressionsbericht des Bundesfinanzministerium hervor. Demnach führt die Kombination aus geringer Inflation und Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags Anfang 2014 dazu, "dass in diesem Jahr voraussichtlich keine kalte Progression entstehen wird". Im vergangenen Jahr betrug die Belastung pro Person demnach im Durchschnitt 16 Euro.

Dem Bericht zufolge erwarten die Experten von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), dass die Bundesbürger 2015 und 2016 mit 17 und 20 Euro bei einem Prozent Inflation beziehungsweise mit 73 und 78 Euro bei zwei Prozent Inflation belastet werden. Dieser Effekt wird jedoch durch eine andere Entwicklung kompensiert, wie der neue Existenzminimumbericht der Bundesregierung zeigt, der unserer Redaktion vorliegt.

Demnach muss die Regierung den steuerlichen Grundfreibetrag von Alleinstehenden 2015 um 118 und 2016 um weitere 180 auf dann 8652 Euro anheben, um sicherzustellen, dass das Existenzminimum nicht besteuert wird. Damit verschwindet auch die errechnete kalte Progression. Prozentual gesehen noch größer ist der Korrekturbedarf demnach beim Kinderfreibetrag. Er muss dem Bericht zufolge 2015 um 144 und 2016 um weitere 96 Euro auf 4608 Euro steigen.

Der Begriff kalte Progression bezeichnet den Effekt, dass ein Arbeitnehmer bei einer Gehaltserhöhung in Höhe des Inflationsausgleichs wegen des progressiven Steuertarifs am Ende womöglich weniger in der Tasche hat als vorher. Das Thema hatte jüngst den Parteitag der CDU beschäftigt und steht auch auf der Agenda des Parteitags der Schwesterpartei CSU, der am Freitag in Nürnberg beginnt.

(mar/afp)
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