Nach Richterspruch in Münster Bundesnetzagentur stoppt Vorratsdatenspeicherung

Berlin · Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung tritt nicht wie geplant zum 1. Juli in Kraft. Wie die zuständige Bundesnetzagentur am Mittwoch mitteilte, wird die Behörde die Speicherpflicht von Internetprovidern und Telefonanbietern vorerst nicht durchsetzen.

 Lan-Kabel in Kommunikationsbuchsen (Symbolbild).

Lan-Kabel in Kommunikationsbuchsen (Symbolbild).

Foto: dapd, Thomas Kienzle

Das ist die Folge einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster von vergangener Woche. Die Vorratsdatenspeicherung verstoße gegen europäisches Recht, hatten die Richter in einem Eilverfahren eines Münchner Providers geurteilt. Die Bundesnetzagentur will nun abwarten, bis die Rechtslage geklärt ist. So lange wird sie auch keine Bußgeldverfahren gegen Unternehmen einleiten, die ihrer Speicherpflicht nicht nachkommen, teilte sie mit.

Stephan Harbarth, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Union im Bundestag, kritisierte die Entscheidung der Bundesnetzagentur als voreilig. "Sicherheitspolitisch besteht die Notwendigkeit zur Speicherung der Daten nach wie vor fort. Die Gefahrenlage ist unvermindert hoch", sagte Harbarth unserer Redaktion. Er hätte sich gewünscht, dass die Bundesnetzagentur zumindest die gemeinsame Positionierung der Bundesregierung abgewartet hätte.

Das Gericht in Münster hatte sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember 2016 berufen. Dieser hatte entschieden, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung gegen europäische Datenschutzrichtlinien verstößt. Die Unternehmen sollen Daten von Nutzern über zehn Wochen speichern — also wer wann mit wem wie lange telefoniert oder sich im Internet bewegt. Standortdaten sollen vier Wochen gespeichert werden.

Die Telekom und der Branchenverband Eco begrüßten die Entscheidung der Bundesnetzagentur. Sie verlangen Rechtssicherheit.

(qua/her)
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