Der Bundespräsident hält sich weitestgehend aus der Tagespolitik heraus und beantwortet diesbezüglich auch keine Fragen oder nimmt Stellung dazu. Dafür sind die Bundeskanzlerin und die deutsche Bundesregierung zuständig. Er vertritt vielmehr Deutschland nach außen auf einer völkerrechtlichen Grundlage, ist aber nicht ausschließlich darauf beschränkt.
Der Bundespräsident, dessen Hauptamtssitz das Schloss Bellevue in Berlin ist, besitzt darüber hinaus Entscheidungsgewalten über die Verabschiedung von Gesetzen, den Vorschlag eines geeigneten Kanzlerkandidaten, dessen Ernennung und Entlassung sowie die Veranlassung wichtiger Staatsakte. In Ausnahmefällen ist er außerdem zur Auflösung des Deutschen Bundestages befugt und ernennt und entlässt Bundesrichter, Bundesbeamte und Offiziere.
Wer wählt den Bundespräsidenten? Diese Aufgabe übernimmt die Bundesversammlung. Dieses Verfassungsorgan, bestehend aus Mitgliedern des Bundestages sowie Vertretern der Länder, ist ausschließlich für die Wahl des Bundespräsidenten verantwortlich und ernennt ihn jeweils für eine Amtszeit von fünf Jahren.
Obwohl eine parteipolitische Neutralität nicht im Grundgesetz verankert ist, geben die Staatsoberhäupter ihre Parteimitgliedschaft auf oder lassen sie ruhen, falls eine vorhanden ist. Dies geschieht vorrangig, um die Überparteilichkeit des Amtes des Bundespräsidenten zu gewährleisten.
Der Bundespräsident agiert an zwei Amtssitzen. Der erste Amtssitz befindet sich im Schloss Bellevue in dem Bezirk Berlin-Mitte, der Zweite in der Villa Hammerschmidt in der Bundesstadt Bonn. Das Bundespräsidialamt, das den Bundespräsidenten in seiner Arbeit unterstützt, ist in unmittelbarer Nähe des Schlosses angesiedelt. Bevor der erste Amtssitz im Schloss Bellevue in Berlin im Jahr 1956 gegründet wurde, existierte ausschließlich der Sitz in Bonn. Dennoch wird das Schloss mittlerweile nicht mehr als Privatwohnung bewohnt. Die Dienstwohnung in der Villa Wurmbach, die sich ebenfalls in Berlin, allerdings im Stadtteil Dahlem, befindet, steht dem Staatsoberhaupt zur Verfügung.
Als ehemalige und besonders bekannte Bundespräsidenten sind Theodor Heuss, Richard von Weizsäcker oder Walter Scheel zu nennen. Sie wurden jeweils einmalig nachgewählt und ihre Amtszeit betrug somit zehn Jahre. Aktuell wird Deutschland von Joachim Gauck repräsentiert, der im März 2012 die Nachfolge für Christian Wulff antrat.