Kommentar zu Wulffs Ehrensold Gut, dass es zu Ende ist

Es ist gut, dass das Gezerre um die Ruhestandsbezüge für den zurückgetretenen Bundespräsidenten ein Ende gefunden hat. Und es ist auch gut, dass die Sache positiv für Christian Wulff ausgegangen ist.

Auch wenn der erste Bürger im Staat vor Recht und Gesetz nicht anders behandelt werden darf als jeder andere, so ist der Mensch, der das höchste Staatsamt auszufüllen hatte, nicht wie jeder andere.

Oder wollen wir im Ernst, dass sich Bundespräsidenten während ihrer Amtszeit Gedanken machen müssen, in welcher Anwaltspraxis sie Unterschlupf finden könnten, ob sie sich als Unternehmensberater verdingen oder unter der Hand versuchen sollten, rechtzeitig eine neue Karriere in der Politik klar zu machen? Und wenn das alles nicht klappt — Hartz IV für die frühere Nummer eins?

Jeder andere hätte unter der Last der Vorwürfe seinen Beruf zunächst weiter ausüben oder sein Amt für die Zeit der Ermittlungen ruhen lassen können. Wulff konnte das nicht. Das ist politisch so gewollt und trifft damit Wortlaut und Sinn des Ehrensold-Gesetzes.

Es gehört sich nicht, das Amt zu beschädigen. Das geschähe aber, wenn Ex-Amtsträger schäbig alimentiert würden. Über die Höhe der Bezüge lässt sich streiten — aber unabhängig von Wulffs Fall.

(RP/csi)
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