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Staatsrechtler: Koalition hat Mehrheit in Bundesversammlung

zuletzt aktualisiert: 31.05.2010 - 18:04

Berlin (RPO). Union und FDP verfügen Experten zufolge bei der Wahl des neuen Bundespräsidenten über eine Mehrheit. Auch in Regierungskreisen hieß es, nach ersten Berechnungen laufe es darauf hinaus, dass Schwarz-Gelb in dem Gremium die meisten Stimme habe.

"Es spricht viel dafür, dass die heutige Regierungskoalition in der Bundesversammlung eine klare Mehrheit hat", sagte der renommierte Staatsrechtler Hans-Peter Schneider am Montag zu Reuters.

Die Bundesversammlung aus Vertretern des Bundestags und der Länder muss spätestens 30 Tage nach dem Rücktritt eines Bundespräsidenten zusammentreten, um einen Nachfolger zu wählen. Nach dem sofortigen Rücktritt von Horst Köhler aus dem Amt am Montag laufen die 30 Tage am 30. Juni ab.

Der Bundesversammlung gehören alle 622 Abgeordnete des Bundestags an. Hinzu kommt eine gleiche Anzahl von Mitgliedern, die von den Landesparlamenten bestimmt werden. Wie viele Wahlleute die einzelnen Länder entsenden können, hängt von ihrer Einwohnerzahl ab. Dabei bleiben Ausländer unberücksichtigt.

Die konkrete Zahl der Wahlleute aus den Ländern stellt die Bundesregierung fest. Daraufhin müssen die Landtage diese Vertreter unverzüglich wählen. Die Parlamente können auch Kommunalpolitiker oder Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens in die Bundesversammlung entsenden.

Köhlers Rücktritts-Begründung ist nicht stimmig

Horst Köhler hat seinen Rücktritt als Bundespräsident nach Ansicht des Staatsrechtlers Hans-Peter Schneider unzureichend begründet. "Seine Rücktrittserklärung überzeugt nicht, weil er unzulässigerweise Amt und Person vermischt hat", sagte der Wissenschaftler, Richter und Politikberater am Montag im Reuters-Interview. "Köhler will mit seinem Rücktritt das Amt schützen, aber niemand hat das Amt angegriffen. Die Kritik galt der Person Köhler."

Köhler begründete seinen Schritt mit der harten Kritik, die ihm in den vergangenen Tagen wegen seiner Äußerungen zum Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr entgegengeschlagen ist. Die Kritik entbehre jeder Rechtfertigung, betonte Köhler. "Sie lässt den notwendigen Respekt für mein Amt vermissen."

Der Staatsrechtler Schneider sagte dazu: "Meine erste Reaktion war: ein typischer Köhler. Er ist eine 'ehrliche Haut', der das Vertrauen aller verdient." Der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim hob hervor, Köhler habe in der Bevölkerung hohes Ansehen genossen und gute Umfragewerte gehabt. "Ob der Anlass zum Rücktritt reicht, kann nur Köhler selbst beurteilen", sagte der Experte der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaft in Speyer. Auf den ersten Blick sei es überraschend. "Denn Köhler hat ja auch eine gewisse Gegengewichtsfunktion gegenüber der Parteipolitik."

Arnim regte an, die Altersversorgung des Staatsoberhauptes generell zu reduzieren. "Es fällt auf, dass der Bundespräsident als einziger Amtsträger auch im Ruhestand sein volles Amtgehalt weiter bezieht." Dies stehe nun auch Köhler zu. Man solle den Rücktritt aber zum Anlass nehmen, dies zu überprüfen. "Das passt nicht mehr in die Versorgungslandschaft", betonte Arnim. "70 Prozent der Bezüge, wie das maximal bei anderen ehemaligen Amtsträgern gezahlt wird, wären ja auch genug."

Quelle: RTR/awei

 
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