Versorgung des Ex-Bundespräsidenten Linke wollen Ehrensold für Wulff auf Eis legen

Berlin · In Berlin ist der Parteienstreit um den Ehrensold für Ex-Bundespräsident Christian Wulff voll entbrannt. Die Linke hält die Zahlungen an Wulff für "voreilig, unehrenhaft und gesetzeswidrig". Doch es gibt auch Befürworter der Regelung.

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Der zuerkannte sogenannte Ehrensold von jährlich 199.000 Euro für den nach knapp 600 Tagen aus dem Amt geschiedenen Ex-Bundespräsidenten Christian Wulff erregt weiter die Gemüter. Der Linke-Abgeordnete Wolfgang Neskovic forderte den Haushaltsausschuss des Bundestages auf, die Mittel bis zum Abschluss der Ermittlungen zurückzuhalten.

Das Bundespräsidialamt hatte Wulff am Mittwoch nach einer mehrtägigen Prüfung den Ehrensold zugestanden, weil alle Voraussetzungen dafür erfüllt seien. Der Chef des Bundespräsidialamts, der Wulff-Vertraute Lothar Hagebölling, hatte die Vorlage selbst unterzeichnet.

Die Entscheidung des Bundespräsidialamtes sei "unehrenhaft, weil sie gesetzeswidrig und jedenfalls voreilig ist", sagte Neskovic. Der 52-jährige Wulff war vor zwei Wochen nach Vorwürfen rund um einen zinsgünstigen privaten Hauskredit und Einladungen von wohlhabenden Unternehmern zurückgetreten. Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen Wulff wegen Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung.

Im Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten ist festgehalten, dass ein Staatsoberhaupt den Ehrensold bei vorzeitigem Rückzug aus "gesundheitlichen oder politischen Gründen" erhält. Das Bundespräsidialamt wertet Wulffs Rücktritt demnach als politisch motivierten Rücktritt. Ihm sei es aus objektiven Gründen nicht mehr möglich gewesen, das Amt auszuüben, hieß es in einer Erklärung.

Für den Verwaltungsrechtler Hans-Herbert von Arnim ist Wulff dagegen aus persönlichen Gründen zurückgetreten, ihm hätte daher der Ehrensold nicht zugestanden werden dürfen. Wulff sei schließlich wegen möglicher persönlicher Verfehlungen in die Kritik geraten, sagte von Arnim. Der Politikwissenschaftler Peter Lösche erklärte gegenüber unserer Redaktion, er habe Verständnis für die breite Kritik aus der Bevölkerung an der Entscheidung zu Gunsten Wulffs. Aber, so Lösche, es habe für das Bundespräsidialamt bei dem fraglichen Votum nur ein Entweder-Oder gegeben.

Für eine Ehrensold-Entscheidung unter einer Bedingung, nämlich derjenigen, dass das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren gegen Wulff wegen des Verdachts der Vorteilsannahme eingestellt werde, gebe es leider keinen Präzedenzfall.

Lösche plädierte dafür, die Ehrensold-Diskussion nicht nur mit Blick auf den letzten Bundespräsidenten zu führen: "Schauen Sie sich die Bundespräsidenten vor Wulff an, die waren größtenteils hoch angesehen, da war und ist der Ehrensold Ausdruck der Dankbarkeit des Landes für hervorragende Leistungen im höchsten Staatsamt."

Die Vorsitzende des Bundestags-Haushaltsauschusses, Petra Merkel (SPD), sieht kein Mitspracherecht des Bundestages bei der Gewährung des Ehrensolds. "Es ist gesetzlich geregelt, dass das Bundespräsidialamt für die Erteilung eines Ehrensolds für den Bundespräsidenten zuständig ist", sagte sie. Auch SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann betonte, dass die Frage, ob Christian Wulff den Ehrensold bekomme, eine rechtliche, keine politische Frage sei.

In der Regel haben ehemalige Bundespräsidenten bis an das Ende ihres Lebens Anspruch auf ein voll ausgestattetes Büro inklusive Mitarbeiter sowie einen Dienstwagen und Chauffeur. Dies ist allerdings rechtlich nicht geregelt und könnte Wulff verwehrt bleiben. Frühere Versorgungsansprüche aus dem Amt als Ministerpräsident muss Wulff mit den Einkünften verrechnen, der Sold ist voll steuerpflichtig.

Der Politikwissenschaftler Lösche hält die Regelung insgesamt trotz der Kritik für nachvollziehbar. "Es ist naheliegend, nach den Grundsätzen des Beamtenrechts einen nach fünf beziehungsweise zehn Jahren ausscheidenden Bundespräsidenten so zu alimentieren wie einen pensionierten Beamten, also mit einem bestimmten Prozentsatz seiner letzten Bezüge der aktiven Zeit."

Den verbreiteten Einwand, der erst 52 Jahre alte studierte Jurist Wulff könnte auch wieder als Rechtsanwalt sein Geld verdienen, ließ Lösche nicht gelten: Wulff könne tatsächlich ohne Ehrensold in ein tiefes Loch fallen, denn, so Lösche: "Wer ginge zu einem Rechtsanwalt Wulff?"

(brö/mc)
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