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Gegenwind in Bundestag und Bundesrat: SPD sagt Nein zu Hartz-Reformen

zuletzt aktualisiert: 04.10.2010 - 16:19

Berlin (RPO). Die SPD will die Hartz-Reformen der Bundesregierung in ihrer jetzigen Form sowohl im Bundestag wie auch im Bundesrat ablehnen. Das kündigten die stellvertretenden Parteivorsitzenden Hannelore Kraft und Manuela Schwesig am Montag nach einer Sitzung des SPD-Präsidiums in Berlin an. Die Pläne würden den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zu Hartz IV "in zentralen Punkten" nicht gerecht.

Im Gegensatz zum "Mogelpaket" von Bundessozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) wolle die SPD ein "echtes Bildungspaket", das allen Kindern bessere Chancen und mehr Teilhabe einräume, sagte Schwesig. Die SPD werde die "Spaltung von Kindern von Geringverdienern und von Kindern von Arbeitslosen nicht mitmachen". Ein "Bildungspakt von Bund, Ländern und Kommunen" müsse "alle Kinder in den Blick nehmen".

Erforderlich seien außerdem zusätzliche Investitionen und mehr Personal für Ganztageskitas und -schulen. Als Gegenfinanzierung schlug Schwesig einen Verzicht auf das geplante Betreuungsgeld vor. Dadurch könnten zwei Milliarden Euro frei werden. Ferner verlangt die SPD einen Mindestlohn von 8,50 Euro, da sich Arbeit wieder lohnen müsse.

Kritik an Orientierung an unteren Einkommen

Erneut kritisierte Schwesig, dass das Arbeitsministerium die neuen Hartz-Regelsätze nicht transparent ermittelt habe. Insbesondere die Veränderung der Referenzgruppe von 20 Prozent der unteren Einkommen auf 15 Prozent werden den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts nicht gerecht. Das Karlsruher Urteil biete eine "historische Chance", dass Bund, Länder und Kommunen ein Gesamtpaket für Bildung und soziale Teilhabe auf den Weg bringen, sagte Schwesig. Nun müsse sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in Gesprächen mit den Ländern und der SPD dafür einsetzen, dass ein solcher Pakt zustande komme.

Ein solches Gesamtpaket sei auch ökonomisch mit Blick auf den drohenden Fachkräftemangel unabdingbar, fügte Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Kraft hinzu: "Wir müssen mehr Kinder zu besseren Abschlüssen führen".

Kein Riestern bei Hartz IV

Die von der Bundesregierung geplante Streichung des Rentenbeitrages für Hartz-IV-Bezieher bezahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit einem höheren Beitragssatz. Nach der Finanzschätzung von Arbeitsministerium und Rentenversicherung "entfällt dadurch die mögliche Beitragssatzsenkung um 0,3 Prozentpunkte" im Jahr 2014 auf dann 19,6 Prozent. Dies teilte die Deutsche Rentenversicherung Bund am Montag in einer Anhörung des Haushaltsausschusses des Bundestages mit.

Der Verzicht auf eine Absenkung des Beitragssatzes um 0,3 Punkte kostet im Schnitt Arbeitgeber und Arbeitnehmer etwa je vier Euro im Monat. Gutverdiener mit einem Monatseinkommen über der Bemessungsgrenze von 5500 Euro im Westen kommen auf das Doppelte.

Rentenbeiträge werden gestrichen

Derzeit überweist der Bund monatlich 40,80 Euro als Rentenbeitrag für Hartz-IV-Bezieher an die Rentenversicherung. Pro Jahr sind das rund zwei Milliarden Euro. Diese werden vom kommenden Jahr an gestrichen. Dadurch fehlen der Rentenkasse bis 2014 insgesamt acht Milliarden Euro. Auf die Höhe einer Altersrente von Hartz-IV-Beziehern hat das kaum Einfluss: Ihr monatlicher Rentenanspruch hat sich durch die bisherige Beitragszahlung des Bundes pro Jahr um 2,09 Euro erhöht.

Durch den Wegfall der Versicherungspflicht haben Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) keinen Anspruch mehr auf die staatliche Zulage für Riester-Verträge zur privaten Altersvorsorge. "Hier bedarf es noch einer ergänzenden Regelung durch den Gesetzgeber, um sicherzustellen, dass die Bezieher von Arbeitslosengeld II auch nach dem 1. Januar 2011 weiterhin zum förderberechtigten Personenkreis zählen", forderte die Rentenbehörde in ihrer Stellungnahme.

Quelle: apd/RTR

 
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