Länderkammer gibt grünes Licht für Entwurf Bundesrat billigt Beschneidungsgesetz

Berlin · Der Bundesrat hat keine Einwände gegen das geplante Beschneidungsgesetz der Bundesregierung. Entsprechend äußerte sich die Länderkammer auf ihrer Sitzung am Freitag in Berlin in einer ersten Stellungnahme.

Beschneidung bei Männern - das sind die Fakten
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Die baden-württembergische Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) lobte den Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett vor gut drei Wochen auf den Weg gebracht hatte.

Es sei richtig, dass die Neuregelung keinen Religionsbezug aufweise und im Familien- und nicht um Strafrecht verankert werden solle, sagte sie.

Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler (FDP), sprach von einem wichtigen Beitrag, den Zustand der Rechtsunsicherheit nach dem umstrittenen Beschneidungsurteil des Landgerichts Köln zu beenden. "Jüdisches und muslimisches Leben bleibt auch in Deutschland in Zukunft möglich", sagte er.

Die Beschneidungen müssen den Regierungsplänen zufolge nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgen, zudem muss das Kindeswohl berücksichtigt werden.

Die Eltern müssen auf die Risiken des Eingriffs hingewiesen werden. In den ersten sechs Lebensmonaten dürfen Säuglinge auch von religiösen Beschneidern beschnitten werden, die zwar keine Ärzte, aber dafür besonders ausgebildet sind. Die Beschneidung wird ausdrücklich auf Jungen beschränkt, die Genitalverstümmelung von Mädchen bleibt verboten.

Über den Entwurf muss nun der Bundestag beraten, der die Bundesregierung im Sommer parteiübergreifend zu einer gesetzlichen Regelung aufgefordert hatte. Anschließend muss das Gesetz noch einmal den Bundesrat passieren.

(AFP)
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