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Panorama Atomkraftwerk Krümmel ap 2009
  Foto: AP, AP
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Atomkraftwerke: Bundesrat billigt längere Laufzeiten

zuletzt aktualisiert: 26.11.2010 - 13:35

Berlin (RPO). Der Bundesrat hat das Gesetz über die Verlängerung der Laufzeiten der Atomkraftwerke gebilligt. Die Länderkammer legte am Freitag in Berlin keinen Einspruch gegen den Plan der schwarz-gelben Bundesregierung ein, die 17 deutschen Kernkraftwerke im Durchschnitt zwölf Jahre länger laufen zu lassen.

Keine Mehrheit bekam die Empfehlung des Rechtsausschusses des Bundesrats, das Gesetz für zustimmungspflichtig zu erklären. Weil das Gesetz damit praktisch ohne Mitwirkung der Bundesländer zustande gekommen ist, wollen SPD-regierte Länder beim Bundesverfassungsgericht dagegen klagen.

Das Normenkontrollverfahren soll jetzt eingeleitet werden. Formal kann aber erst geklagt werden, wenn die Laufzeitverlängerung im Gesetzblatt steht.

Zuvor muss Bundespräsident Christian Wulff das Gesetz ausfertigen. Dabei kann er darauf verweisen, dass es unterschiedliche Meinungen über die Zustimmungspflicht gibt, von denen aber keine eindeutig überwiegt.

Zwar kann das Staatsoberhaupt vor der Unterzeichnung eines Gesetzes den Ausgang von Gerichtsverfahren abwarten, wenn er selbst Bedenken dagegen hat und das Gericht im Eilverfahren entscheidet. Bei der Laufzeitverlängerung gilt aber ein Eilantrag als aussichtslos.

Bundesregierung begrüßt Beschluss

Die Bundesregierung begrüßt, dass die neue Steuer auf Atombrennelemente wie geplant am 1. Januar in Kraft treten kann. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte am Freitag in Berlin, im Gegenzug sei den Bundesländern zugesagt worden, zum 30. Juni 2012 festzustellen, welche Auswirkungen die Steuer auf die Länderhaushalte hat. "Im Ergebnis wird man prüfen, ob es eine Kompensation geben soll", sagte Seibert.

Quelle: apd/csh

 
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