Länderkammer Bundesrat billigt Vorratsdatenspeicherung

Berlin · Trotz scharfer Kritik - das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hat nun auch die Länderkammer passiert. Gegner lassen dennoch nicht locker und haben bereits Klagen angekündigt.

Vorratsdatenspeicherung: Fragen und Antworten
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Fragen und Antworten zur Vorratsdatenspeicherung

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Foto: dapd, Thomas Kienzle

Nach dem Bundestag hat am Freitag auch der Bundesrat der Wiedereinführung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung zugestimmt. Telekommunikationsdaten sollen danach künftig für zehn Wochen aufbewahrt werden, damit Ermittler bei der Bekämpfung von Terror und schweren Verbrechen darauf zugreifen können. Mehrere Politiker und Initiativen haben bereits Klagen angekündigt.

Vor Beginn der Beratungen der Länderkammer hatte Sachsens Regierungschef Stanislaw Tillich (CDU) als neuer Bundesratspräsident angesichts der Flüchtlingskrise für Zusammenhalt in Deutschland und Europa geworben. "Wir müssen Sorge tragen für starke Brücken in der Politik zwischen Bund und Ländern, Ländern und Kommunen und innerhalb Europas." Nötig seien neue Verbindungen in der Gesellschaft "zwischen Ängstlichen und Mutigen, Landsleuten und noch Fremden, Gläubigen und Nichtgläubigen, zwischen Tradition und Innovation sowie Heimat und der Welt". Europa mache gerade keine gute Figur.

Diese Punkte standen am Freitag auf der Agenda der Länderkammer:

Vorratsdaten: Telekommunikationsanbieter sollen die IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen künftig zweieinhalb Monate aufbewahren. Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen vier Wochen gespeichert werden, Daten zum E-Mail-Verkehr nicht. Die Behörden dürfen die Daten nur zur Verfolgung bestimmter schwerer Straftaten nutzen - etwa bei der Bildung terroristischer Gruppen, Mord oder sexuellem Missbrauch. Den Abruf der Informationen muss ein Richter erlauben. Um gespeicherte Daten vor Ausspähung zu schützen, wird der Straftatbestand der Datenhehlerei eingeführt.

Nachtragshaushalt: Der Bundesrat hat den Nachtragshaushalt des Bundes für 2015 passieren lassen. Damit setzt der Bund die Zusage weiterer Milliardenhilfen für Länder und Kommunen bei der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden um. Zugleich forderten die Länder weitere Hilfe vom Bund.

Atom-Rückstellung: Die Länder halten das Gesetz der Bundesregierung zur Haftung der Stromkonzerne für die Kosten des Atomausstiegs für unzureichend. Aus ihrer Sicht sollten die Konzerne auch verpflichtet werden, die entsprechenden Kosten darzulegen. Auch sollte eine konkrete Pflicht zum direkten Rückbau der Kraftwerke im Atomgesetz verankert werden. Gefordert wird zudem die Verursacherhaftung auch für Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Kernbrennstoffen. Das Gesetz soll im Kern verhindern, dass die Stromkonzerne Eon, RWE, EnBW und Vattenfall sich durch Abspaltung ihrer Atomtöchter vor der Haftung für die Stilllegungs- und Entsorgungskosten drücken.

W-Lan-Hotspots: Der Bundesrat hat sich für Nachbesserungen des geplanten WLAN-Gesetzes ausgesprochen. Der Regierungsentwurf werde seinen Zielen nicht gerecht, um die Verbreitung öffentlicher Hotspots zu fördern. Die Länder sprachen sich vor allem für eine Streichung der sogenannten Störerhaftung aus, die Anbieter freier Hotspots einer Rechtsunsicherheit aussetze. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass von jedem Nutzer eine Erklärung eingeholt wird, dass dieser sich nicht strafbar machen wolle. Zudem fordert er von Anbietern "angemessene Sicherungsmaßnahmen".

Korruption: Die Strafbarkeit von Korruption im privaten Sektor wird erweitert. Schmiergeldzahlungen in der Wirtschaft stehen umfassender als bisher unter Strafe. Das gebilligte Gesetz erweitert laut Bundesrat auch die Strafbarkeit wegen Bestechung und Bestechlichkeit ausländischer und internationaler Amtsträger.

Legehennen/Mastputenhaltung: Die Länder schlagen eine bundesweite Regelung vor, um die Haltung von Legehennen in Kleingruppen zu befristen. In Kleingruppenkäfigen haben die Tiere nur etwas mehr Platz als in den bereits verbotenen Legebatterien. Die Übergangsfrist soll nur noch bis Ende 2025 zulässig sein, in Härtefällen bis Ende 2028. Der Bundesrat setzt sich zudem für Mindestanforderungen bei der Mastputenhaltung ein.

Auto-Zulassung: Die Länder setzen sich dafür ein, dass Autohändler ihre noch nicht zugelassenen Fahrzeuge mit roten Kennzeichen zum Tanken, zur Waschanlage oder zur Reparatur fahren dürfen, auch wenn sie dafür das Betriebsgelände verlassen müssen. In der Vergangenheit hatten Gerichte solche Fahrten als rechtswidrig eingestuft. Die Händler waren teils gezwungen, Autos auf Transporter zu verladen.

(dpa)
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