Aufräumen vor der Sommerpause Bundesrat fasst Beschlüsse im Akkord

Berlin · In der letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Bundesrat ein Mammutprogramm hinter sich gebracht. Die Länderkammer arbeitete am Freitag fast 90 Tagesordnungspunkte ab und winkte mehrere Dutzend Gesetze und Verordnungen durch. Ein Überblick über die wichtigsten Entscheidungen:

PUNKTEREFORM: Die Reform des Punktesystems für Verkehrssünder ist beschlossene Sache. Anstelle der jetzigen Skala von 1 bis 7 Punkten gibt es künftig je nach Schwere des Vergehens 1, 2 oder 3 Punkte. Der Führerschein wird dann bei 8 statt 18 Punkten entzogen. Anders als ursprünglich geplant, bleibt eine Möglichkeit erhalten, über freiwillige Schulungen einen Punkt innerhalb von fünf Jahren abzubauen. Gespeicherte Punkte sollen künftig jeweils separat verjähren. In Kraft treten sollen die Neuregelungen zum 1. Mai 2014.

AUTOKENNZEICHEN: Autobesitzer dürfen ihr Kennzeichen bei Umzügen bald in ganz Deutschland mitnehmen. Die Pflicht zur "Umkennzeichnung" beim Wechsel in einen anderen Zulassungsbezirk entfällt am 1. Januar 2015. In einigen Ländern gilt diese Praxis schon.

WARNWESTEN IM AUTO: Auch Pkw-Fahrer müssen künftig eine Warnweste im Wagen dabei haben. Laut ADAC gilt die Änderung voraussichtlich ab 1. Juli 2014. In gewerblich genutzten Fahrzeugen ist das bereits Pflicht.

FLUTHILFE: Die Fluthilfe von bis zu acht Milliarden Euro ist unter Dach und Fach. Der Fonds von Bund und Ländern kann starten. Der Bund streckt das Geld vor und macht dafür neue Schulden. Die Länder haben 20 Jahre Zeit, ihren Anteil von gut drei Milliarden Euro abzuzahlen.

ATOMMÜLLENDLAGER: Nach über 35 Jahren Konzentration auf den Salzstock Gorleben wird nach einem Atommüll-Endlager künftig deutschlandweit gesucht. Der Weg für ein Gesetz, mit dem Alternativen zu Gorleben geprüft werden sollen, ist frei. Bis Ende 2015 soll eine Bund-Länder-Kommission Grundlagen und Kriterien für die Suche empfehlen. Ende 2031 soll der Endlagerstandort bestimmt werden.

VERTRAULICHE GEBURT: Junge Mütter in einer Notsituation erhalten eine Alternative zur Babyklappe: die "vertrauliche Geburt". Diese ermöglicht es Schwangeren, ihr Kind in einem Krankenhaus auf die Welt zu bringen und trotzdem vorerst anonym zu bleiben. Die Personendaten der Mutter werden zwar gespeichert, bleiben jedoch mindestens bis zum 16. Geburtstag des Kindes unter Verschluss.

STEUERGLEICHSTELLUNG FÜR HOMO-PAARE: Das Ehegattensplitting gilt künftig auch für die eingetragene Lebenspartnerschaft von Schwulen und Lesben. Durch das Ehegattensplitting wird die Steuerbelastung verheirateter Paare gesenkt. Die Regelung wird nun auf die rund 34 000 gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ausgeweitet.

SCHULDEN BEI KRANKENKASSEN: Säumige Krankenversicherte müssen keine Wucherzinsen mehr bezahlen. Für gesetzlich Versicherte soll bei Beitragsschulden künftig ein Säumniszuschlag in Höhe von monatlich einem statt bislang fünf Prozent gelten. Menschen ohne Krankenversicherung sollen zudem leichter in eine Krankenkasse zurückkehren können.

GRIPPEIMPFSTOFF: Lieferschwierigkeiten bei Impfstoffen soll es anders als in der jüngsten Grippesaison in Zukunft nicht mehr geben. Die Krankenkassen werden zur Vereinbarung fester Fristen mit den Herstellern verpflichtet. Kommt es trotzdem zu Engpässen, sollen die Kassen auch andere Firmen als zunächst vorgesehen heranziehen können.

ANTIOBIOTIKA IN DER TIERMAST: Strengere Regeln sollen den massenhaften Antibiotika-Einsatz in der Tiermast eindämmen. Mit der Novelle, die Anfang 2014 in Kraft treten soll, bekommen die Überwachungsbehörden der Länder mehr Kontrollbefugnisse. Dafür ist eine bundesweite Datenbank vorgesehen.

GERICHTSGEBÜHREN: Der Gang vor Gericht wird teurer: Verschiedene Gerichtsgebühren werden angehoben. Es geht auch um die Honorare für Rechtsanwälte, Notare, Sachverständige oder Dolmetscher, die seit Jahren und zum Teil seit Jahrzehnten nicht erhöht wurden.

GENITALVERSTÜMMELUNG: Die Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen wird in Deutschland in Zukunft mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft. Dazu wird ein eigener Straftatbestand eingeführt. Bislang wurde die Verstümmelung weiblicher Genitalien lediglich als schwere Körperverletzung mit einer Haft von maximal zehn Jahren geahndet.

BETRUG BEI ORGANVERGABE: Knapp ein Jahr nach dem Auffliegen des Skandals bei der Organvergabe sollen solche schweren Betrügereien einfacher bestraft werden können. Für falsche Angaben zu den Patienten, die auf ein Organ warten, werden Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen fällig.

EUROPAWAHLRECHT: Für den Einzug ins Europaparlament müssen Parteien in Deutschland künftig nur noch eine Drei-Prozent-Hürde überwinden. Die bisherige Sperrklausel von fünf Prozent entfällt damit schon bei der nächsten Europawahl. Die Neuregelung war nötig, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regel gekippt hatte.

FISKALPAKT: Nach monatelanger Verzögerung ist die Umsetzung des europäischen Fiskalpaktes für mehr Haushaltsdisziplin beschlossen. Der Bund sagte den Ländern zu, bis 2019 unverändert jährlich rund 2,6 Milliarden Euro Zuschüsse für kommunalen Wohnungsbau, Nahverkehr sowie Hochschulen zu zahlen.

BANKENAUFSICHT: Schärfere Vorgaben bei Managerboni und Eigenkapital europäischer Banken gelten künftig auch in Deutschland. Nicht nur Bonuszahlungen werden eingedämmt. Umgesetzt werden auch die "Basel III" genannten strengeren Anforderungen an das Eigenkapital von Banken in Europa.

(dpa)
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