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Sexualstrafrecht, Autorennen, Burka Was der Bundesrat am Freitag beschlossen hat

Berlin · Der Bundesrat hat am Freitag eine Reihe von Gesetzen gebilligt, die der Bundestag vor der Sommerpause beschlossen hatte. Außerdem machte er den Weg für die Ratifizierung des Pariser Klimaabkommens frei. Ein Überblick.

 "Nein heißt Nein" ist nun ein Gesetz.

"Nein heißt Nein" ist nun ein Gesetz.

Foto: dpa, meh bsc jai ink

Sexualstrafrecht

Dort gilt künftig das Prinzip "Nein heißt Nein". Eine sexuelle Handlung wird auch dann als Vergewaltigung gewertet, wenn sich das Opfer nicht aktiv wehrt. Es reicht, wenn das Opfer seine Ablehnung durch Worte oder Gesten zum Ausdruck bringt. Geschaffen wird auch der Straftatbestand "Sexuelle Belästigung", der sich gegen Grapscher richtet. Speziell geahndet werden mit der Neuregelung auch sexuelle Straftaten, die aus Gruppen heraus begangen werden. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die Vorgänge aus der Kölner Silvesternacht.

Prostitution

Das neue Gesetz verpflichtet die Betreiber eines Bordells, eine Erlaubnis für ihren Betrieb einzuholen. Prostituierte müssen sich alle zwei Jahre bei den Kommunen anmelden und jedes Jahr eine Gesundheitsberatung absolvieren. Als menschenunwürdig eingestufte Praktiken wie so genannte Flatrate-Parties sind künftig verboten. Für Freier sieht das Gesetz eine Kondompflicht vor.

Im neuen Gesetz gegen Menschenhandel wird zudem die Strafbarkeit von Freiern geregelt, die die Lage von Zwangsprostituierten ausnutzen. Ihnen drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Bis zu zehn Jahre Haft drohen Zuhältern und Menschenhändlern, die jemanden unter Ausnutzung einer Zwangslage oder Hilflosigkeit beziehungsweise durch Gewalt zur Ausübung der Prostitution veranlassen.

Klimaschutz

Einen Tag nach dem Bundestag billigte auch der Bundesrat das Gesetz zur Ratifizierung des Pariser Klimaschutzabkommens. Dieses sieht eine Begrenzung der Erderwärmung auf möglichst auf 1,5 Grad im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter vor.

Illegale Autorennen

Eine Gesetzesinitiative der Länder sieht vor, dass die Teilnahme an und die Veranstaltung von illegalen Autorennen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden kann. Wenn jemand dabei ums Leben kommt, drohen sogar bis zu zehn Jahre. Bislang drohen den Rasern nur Bußgelder und ein kurzzeitiges Fahrverbot.

Straßenverkehrsordnung

Vor Kindergärten, Krankenhäusern und anderen sozialen Einrichtungen wird es künftig mehr Tempo-30-Zonen geben. Rettungsgassen müssen künftig bereits bei stockendem Verkehr gebildet werden, wenn nur in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden kann. Zudem dürfen E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von Tempo 25 auf Fahrradwegen benutzt werden. Künftig dürfen auf dem Gehweg radfahrende Kinder von einem Jugendlichen oder Erwachsenen auf dem Rad begleitet werden.

Verschleierung im Gerichtssaal

Der Bundesrat verlangt in einer Entschließung von der Bundesregierung, ein Verschleierungsverbot im Gerichtssaal zu prüfen. Rechtsstaatliche Gerichtsverfahren erforderten es, dass die Beteiligten sich vor Gericht zu erkennen geben und auch ihr Gesicht zeigen. Eine gesetzliche Regelung dazu ist aber verfassungsrechtlich umstritten.

Digitaler Hausfriedensbruch

Auf Initiative des Landes Hessens beschloss der Bundesrat eine Gesetzesinitiative, mit der Cyberangriffe insbesondere auf "kritische Infrastrukturen" wie Kraftwerke, aber auch private Einrichtungen geahndet werden sollen. Wer sich unbefugt Zugang zu einem informationstechnischen System verschafft, soll demnach grundsätzlich mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden. Wer dies gegen Entgelt tut, soll mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Transplantationsregister

Daten zur Organspende sollen künftig bundesweit zentral gespeichert werden. Das neue Gesetz soll für eine bessere und transparentere Verteilung der Spenderorgane sorgen.

Familienpflegezeit

Das seit Anfang 2015 geltende Gesetz zur Familienpflegezeit wird auf Bundesbeamte und Soldaten übertragen. Es eröffnet Angehörigen die Möglichkeit, bei einer zehntägigen Auszeit wegen eines Pflegefalls eine Lohnfortzahlung in Anspruch zu nehmen. Wer einen Angehörigen selbst länger pflegen will, kann unter bestimmten Umständen die bis zu sechsmonatige Pflegezeit beziehungsweise die bis zu 24-monatige Familienpflegezeit in Anspruch nehmen.

(lai/afp)
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