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Umstrittenes Gesetz beschlossen: Bundesrat stimmt für Schulobst

zuletzt aktualisiert: 18.09.2009 - 13:48

Berlin (RPO). Grünes Licht für kostenloses Obst an Schulen. Das hat der Bundesrat am Freitag beschlossen, obwohl die Länder sich nicht mit der Forderung durchsetzen konnten, dass der Bund die Kosten übernehmen soll.

Schulen bekommen künftig kostenloses Obst.  Foto: AP, AP
Schulen bekommen künftig kostenloses Obst. Foto: AP, AP

Der Vermittlungsausschuss hatte in der vergangenen Woche die Position des Bundestages bestärkt. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) betonte, Ziel des Programms sei es, den Obstverzehr der Schüler zu erhöhen.

Die EU hatte beschlossen, Schüler in den Pausen künftig kostenlos mit Ost und Gemüse zu versorgen. So soll eine gesündere Ernährung von Kindern ermöglicht und die Landwirtschaft gestärkt werden. Die Europäische Union stellt ab dem Schuljahr 2009/2010 jährlich 90 Millionen Euro zur Verfügung.

Deutschland soll für das laufende Schuljahr gut 20 Millionen aus dem Brüsseler Topf erhalten, wenn es gut 18 Millionen Euro beisteuert. Da eine Reihe von EU-Staaten kein Interesse an dem Programm hatten, stieg die Summe der Brüsseler Beihilfen von 12,5 Millionen Euro auf jetzt knapp über 20 Millionen Euro. Den Bundesländern steht es frei, ob sie sich an dem Programm beteiligen.

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner hatte darauf hingewiesen, dass es jährlich rund 40 Euro kostet, einem Kind ein Jahr lang täglich eine Portion Obst in der Schule zu geben. Bei 50 Prozent EU-Beihilfe seien das noch 20 Euro an Kosten. "Eine günstigere Präventionsmaßnahme kenne ich nicht", erklärte die CSU-Politikerin.

In einem guten Dutzend Dortmunder Schulen stehen bereits seit Februar 2007 jeden Tag Äpfel und Möhren in der Pause auf dem Tisch - mit großem Erfolg, wie Günter Eissing von der TU Dortmund sagte. "Die Kinder werden besser in der Schule." Das Obst und Gemüse verteile der Hausmeister in den Grundschulklassen. Die Kinder bereiteten es als Fingerfood zu. Wenn es kleingeschnitten sei, verzehrten die Kinder etwa 150 Gramm. Bleibe es am Stück, seien es nur 70 Gramm.

Mehr Mitsprache für deutsche Parlamente in Europa

Außerdem hat der Bundesrat den Weg für die Begleitgesetze zum EU-Reformvertrag von Lissabon freigemacht. Am Freitag stimmte die Länderkammer den Gesetzen einstimmig zu, die die Umsetzung des EU-Vertrags in deutsches Recht regeln. Der Bundestag hatte die Gesetze gegen die Stimmen der Linksfraktion bereits gebilligt.

Mit den Gesetzen werden die Mitbestimmungsrechte der Parlamente erweitert. Die Regierung kann aber auch künftig bei Verhandlungen in der EU von der Bundestagsmeinung abweichende Entscheidungen treffen können, wenn sie dies für richtig hält. Sie ist dann aber den Parlamenten rechenschaftspflichtig.

Eine Überarbeitung der Begleitgesetze war notwendig geworden, nachdem unter anderen die Linksfraktion und der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler das Bundesverfassungsgericht angerufen hatten. Die Karlsruher Richter hatten in ihrem Urteil von Ende Juni zwar den Lissabon-Vertrag für vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt, gleichzeitig aber mehr Kompetenzen für Bundestag und Bundesrat in Europa-Fragen gefordert.

Damit die Begleitgesetze noch vor der Bundestagswahl am 27. September und dem Referendum in Irland am 2. Oktober verabschiedet werden können, hatte der Bundestag eine Sondersitzung während der parlamentarischen Sommerpause einberufen.

Strengere Regeln im Kampf gegen Steuersünder

Der Bundesrat hat Bedenken gegen die geplante Verordnung gegen Für Steuerbetrüger brechen härtere Zeiten an. Der Bundesrat hat am Freitag schärfere Regeln im Kampf gegen Steuerhinterziehung gebilligt. Nach der neuen Verordnung treffen Bürger strengere Nachweispflichten, wenn sie Geschäfte in international geächteten Steueroasen machen oder dort Geld anlegen.

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück sagte, durch Steuerhinterziehung und -betrug entgingen dem Staat jedes Jahr Milliardensummen. Diese Machenschaften seien kein Kavaliersdelikt, sondern kriminell. Im Kampf gegen Steueroasen gebe es aber inzwischen Fortschritte. Seit April hätten 44 Staaten oder Jurisdiktionen gegenüber der Bundesregierung die OECD-Standards anerkannt.

Ihm gehe es nicht darum, Anlagen im Ausland zu bestrafen, sondern diese müssten ordnungsgemäß versteuert werden, erklärte Steinbrück. Staaten, die nicht kooperierten, müssten mit Gegenmaßnahmen rechnen.

Laut Verordnung werden das Auswärtige Amt und das Wirtschaftsministerium mitentscheiden, bei welchen Ländern das Gesetz greift. Staaten oder Gebiete werden aber erst dann in ein Verwaltungsschreiben aufgenommen, wenn sie keinen Auskunftsaustausch nach OECD-Standard ermöglichen und auch nach diplomatischen Verhandlungen eine Vereinbarung mit dem deutschen Staat verweigern.

Die Bürger wollten wissen: "Wer zahlt die Zeche, wer ist der Dumme?", erklärte der SPD-Politiker. "Vielen Menschen treibt es die Zornesröte ins Gesicht, wenn sie sehen, welche Exzesse da betrieben werden." Noch in dieser Legislaturperiode könne jetzt mit der Verordnung das Gesetz gegen Steuerhinterziehung scharfgeschaltet werden.

Sanktionen gegen Lockangebote bei Flugpreisen

Der Bundesrat hat Sanktionen gegen undurchsichtige Preisgestaltung bei Flugtickets beschlossen. Unternehmen, die Kunden mit falschen Angaben locken, drohen künftig Bußgelder bis zu 25 000 Euro. Neben dem Endpreis müssen auch Steuern, Flughafengebühren sowie die sonstigen Zuschläge und Entgelte gesondert ausgewiesen werden. Kunden, die einen Verstoß gegen die Preistransparenz feststellen, können diesen auf der Internetseite des zuständigen Luftfahrt-Bundesamtes melden. Die Länder stimmten am Freitag einem Vorschlag des Bundesverkehrsministeriums zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung zu.

Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) begrüßte die Entscheidung. "Lockangebote mit falschen Angaben kommen Luftfahrtunternehmen, Reiseveranstaltern und Reisevermittlern ab heute teuer zu stehen", lobte der Minister. Die Androhung von Bußgeldern sei ein wirksames Instrument gegen undurchsichtige Preisgestaltung bei Flugtickets. "Damit schützen wir die Verbraucher vor irreführender Werbung und bösen Überraschungen bei der Flugbuchung", sagte Tiefensee.

Bessere Kennzeichnung von Lebensmitteln gefordert

Der Bundesrat fordert eine bessere Kennzeichnung von "Analog-Käse" und "Mogel-Schinken". Die Länderkammer schloss sich einer Forderung Baden-Württembergs an, wonach sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine transparentere Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten einsetzen soll.

Begründet wird der Entschließungsantrag damit, dass die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Landesbehörden in jüngster Zeit verstärkt die Verwendung sogenannter Lebensmittelimitate bei zubereiteten Lebensmitteln festgestellt hätten. Für den Verbraucher sei dies oft nicht erkenntlich. Der Antrag sieht daher vor, dass transparentere und strengere Regelungen zur Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten in einen aktuell diskutierten EU-Verordnungsvorschlag integriert werden und zeitnah in Kraft treten sollen.

Erbrechtsreform beschlossen

Als Reaktion auf die zunehmende Zahl von Ehescheidungen und unverheirateten Paaren sowie Patchworkfamilien wird das Erbrecht modernisiert. Der Bundesrat ließ am Freitag ein Gesetz zur Änderung des Erbrechts passieren. Bislang haben Kinder, Eltern sowie Ehegatten und Lebenspartner des Erblassers auch dann ein Anrecht auf einen Teil des Nachlasses, wenn sie enterbt wurden. Mit der Reform soll der Erblasser mehr Freiräume erhalten, über seinen Nachlass zu bestimmen.

Quelle: DDP/AP/jt

 
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