Familienpolitik Bundesrat verabschiedet Familienpflegezeit

Berlin · Eine zweijährige Familienpflegezeit sowie eine bezahlte Auszeit von zehn Tagen sollen Arbeitnehmern künftig die Pflege eines schwer kranken Angehörigen erleichtern. Der Bundesrat ließ am Freitag ein entsprechendes Gesetz passieren.

 Während der Pflegezeit kann ein Beschäftigter seine Wochenarbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren.

Während der Pflegezeit kann ein Beschäftigter seine Wochenarbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren.

Foto: AP

Künftig gibt es nicht nur die Möglichkeit, für sechs Monate komplett aus dem Job auszusteigen. Neu ist ein Rechtsanspruch auf 24 Monate Familienpflegezeit. Während dieser kann ein Beschäftigter seine Wochenarbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren. Dieser Rechtsanspruch gilt in Unternehmen mit mindestens 25 Beschäftigten.

Bei einem plötzlichen Pflegefall in der Familie können Arbeitnehmer wie schon bisher kurzfristig zehn Tage lang pausieren, um die Pflege zu organisieren. Während es bislang nur eine unbezahlte Auszeit gab, wird in diesen zehn Tagen künftig ein Lohnersatz gezahlt. Neu ist auch der Anspruch auf ein zinsloses Darlehen, das während der monatelangen Pflegezeiten das fehlende Einkommen ausgleichen soll.

(dpa)
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