Mehr Möglichkeiten für Ältere Bundesregierung führt 2013 Kombi-Rente ein

Berlin · Das Leben der Rentner wandelt sich: Ältere, die sich von 2013 an für eine Teilrente entscheiden, sollen deutlich mehr hinzuverdienen dürfen als bisher. So kann der Renteneintritt flexibler gestaltet werden.

Rente mit 67 - die wichtigsten Fragen
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Foto: AP

Deutschland gehen die Arbeitskräfte aus — und dann ist es schnell wieder vorbei mit dem kleinen deutschen Wirtschaftswunder, das wir zurzeit noch erleben, warnt die Industrieländer-Organisation OECD in ihrem am Dienstag veröffentlichten Deutschland-Bericht. Die Bundesregierung müsse noch mehr tun, um die Älteren in Beschäftigung zu halten, die Einführung der Rente mit 67 reiche dafür bei Weitem nicht aus.

Und tatsächlich bastelt die Bundesarbeitsministerin seit Monaten an einem Konzept, das die Erwerbsquote Älterer deutlich steigern könnte: Ursula von der Leyen (CDU) will die sogenannte Teilrente aus ihrem bisherigen stiefmütterlichen Dasein befreien, in eine Kombi-Rente umtaufen und zu einem echten arbeitsmarktpolitischen Renner machen.

Ihre Rechnung könnte aufgehen: Künftig soll es für Menschen ab 63 Jahren deutlich attraktiver werden, nur einen Teil ihrer gesetzlichen Rente vorzeitig zu beziehen und daneben weiter zu arbeiten. Sie sollen künftig deutlich mehr hinzuverdienen dürfen als bisher. Die entsprechende gesetzliche Neuregelung will von der Leyen möglichst noch vor der Sommerpause vorlegen, in Kraft treten soll das Gesetz spätestens Mitte 2013, also deutlich vor der Bundestagswahl.

"Die vorzeitige Rente, der abrupte Ausstieg von heute auf morgen aus dem Job — das wird langsam zum Auslaufmodell. Immer mehr Menschen wollen und können länger arbeiten, wünschen sich aber für die letzten Berufsjahre einen anderen Rhythmus aus Beruf und Freizeit", sagt von der Leyen unserer Redaktion. "Mehr Flexibilität vor dem Renteneintritt ist gerade für Leute in körperlich belastenden Berufen ein Gewinn." Unternehmen müssten gemeinsam mit Gewerkschaften auf diese Trends reagieren können.

Was genau ist die neue Kombi-Rente?

Viele ältere Arbeitnehmer wollen länger arbeiten, als ihnen das bisher durch zu starre Regelungen in der Rentengesetzgebung möglich ist. Die Idee ist, den Übergang vom Erwerbsleben in das Rentenalter flexibler zu gestalten. Wer älter als 63 ist und freiwillig oder unfreiwillig mit Abschlägen vorzeitig in Rente geht, soll statt einer Vollrente künftig lieber die Kombi-Rente beziehen und daneben zusätzlich noch einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen.

Die Möglichkeit, vorzeitig diese Teilrente zu beziehen, gibt es zwar im Prinzip schon seit 1992. Doch nur die verschwindend geringe Anzahl von etwa 3000 oder 0,02 Prozent aller Altersrentner nutzen sie auch. Das liegt vor allem an sehr strengen und komplizierten Hinzuverdienstgrenzen für die Teilrentner. Sobald sie die starren Zuverdienstregeln verletzen, kommt es zu "unverhältnismäßig starken" Kürzungen der Teilrenten, wie das Bundesarbeitsministerium beklagt. Viele ältere Arbeitnehmer, die vorzeitig in Rente gehen möchten, entscheiden sich daher gegen die Teil- und für die Vollrente mit Abschlag.

Was ändert sich ab 2013?

Die Hinzuverdienstgrenzen werden deutlich angehoben und flexibilisiert. Künftig soll die einfache Formel gelten, dass die Summe aus Teilrente und hinzuverdientem Einkommen das letzte monatliche Bruttogehalt vor dem Rentenbezug nicht überschreiten soll. Wer also etwa vor dem Rentenbezug brutto 2600 Euro im Monat verdient hat und einen Anspruch auf eine Vollrente von 1100 Euro erworben hat, könnte bei einer 50-Prozent-Teilrente 550 Euro Altersgeld beziehen und bis zu 2050 Euro hinzuverdienen, ohne dass seine Rente gekürzt würde. Wer freilich einen Anspruch auf die Vollrente hat, weil er die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann wie bisher unbegrenzt hinzuverdienen.

Warum soll es überhaupt Hinzuverdienstgrenzen für die Kombi-Rente geben?

Die Sozialministerin befürchtet, viele gut verdienende ältere Arbeitnehmer könnten das neue Angebot ausnutzen, weiter arbeiten wie bisher und noch dazu die Teilrente beziehen. Diese "Mitnahmeeffekte" will die Regierung eindämmen. Für den Chef der Deutschen Rentenversicherung, Herbert Rische, wäre neben der von der schwarz-gelben Koalition gefundenen Variante aber auch der Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen zumindest eine Option. "Will man spezielle Anreize schaffen, anstelle einer vorgezogenen vollen Altersrente zunächst nur eine Teilrente in Anspruch zu nehmen, könnte ein Verzicht auf Hinzuverdienstgrenzen auf den Teilrentenbezug beschränkt werden", schrieb Rische in einem Beitrag für die Fachzeitschrift "RVaktuell" der Rentenversicherung.

Die Abschläge, die jemand hinnehmen müsse, wenn er vorzeitig in Voll- oder Teilrente gehe, unterlägen ohnehin exakten versicherungsmathematischen Berechnungen. Wie viel die Kombi-Rentner hinzuverdienten, sei daher für die Rentenkasse eigentlich völlig unerheblich. Das sieht auch der FDP-Sozialpolitiker Heinrich Kolb so: "Ginge es allein nach der FDP, könnten wir auf die Hinzuverdienstgrenzen ganz verzichten", sagt Kolb. Seine Prognose: In einem weiteren Reformschritt werde es später genau so auch kommen.

Welche finanziellen Folgen hat die Kombi-Rente für die Rentenversicherung?

"In dem Maße, wie die Menschen eine Teilrente beziehen und daneben teilweise weiter arbeiten, muss die Rentenversicherung zunächst nur die Teilrente finanzieren und sie erhält zusätzlich sogar noch Sozialbeiträge", sagt Rische. Kurzfristig könnte die Rentenversicherung demnach sogar finanziell besser dastehen. Doch langfristig müsse sie höhere Leistungen finanzieren, da die Rentenansprüche durch die zusätzlichen Beitragszahlungen der Teilrentner höher ausfielen und zudem ihre Rentenabschläge geringer seien, weil sie ja nur ein Teil ihrer Rente vorzeitig bezögen.

Schon jetzt ist absehbar: Die OECD dürfte der Bundesregierung im Bericht 2013 für diese Reform gute Noten geben.

(RP/das/csi)
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