Härtefälle bei Hartz IV Bundesregierung weitet Extrahilfen aus

Berlin (RPO). Die Bundesregierung hat laut einem Medienbericht den Kreis der Hartz-IV-Empfänger erweitert, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts als Härtefälle Extraleistungen bekommen können.

Was Hartz-IV-Empfänger nun beachten sollten
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Foto: APN

Das Arbeitsministerium hält es für möglich, dass auch Allergiker, die Grundsicherung beziehen, zusätzliches Geld zur Regelleistung von monatlich 359 Euro erhalten. Dies geht aus einer Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der Linkspartei hervor, die der "Süddeutschen Zeitung" vorliegt.

"Die Gewährung eines Mehrbedarfs für kostenaufwendige Ernährung ist auch bei einer Lebensmittelunverträglichkeit denkbar", schreibt das Ministerium. Darüber sei "nach Einzelfallprüfung unter Einbeziehung des Ärztlichen Dienstes der Bundesagentur für Arbeit" (BA) zu entscheiden. Nach Angaben einer BA-Sprecherin wäre dies "ein neuer Härtefall".

Bislang wird ein ernährungsbedingter Mehrbedarf nur bei Erkrankungen wie Nierenleiden, Krebs, Aids oder Multiple Sklerose gewährt. Bei Diabetes ist dies nicht der Fall. Dies soll nach Ansicht des Ministeriums auch so bleiben.

Aus dem Brief des Arbeitsministeriums geht hervor, dass neben Rollstuhlfahrern auch andere "Hartz IV"-Empfänger mit Behinderungen womöglich Anspruch auf eine Putz- und Haushaltshilfe haben.

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem "Hartz IV"-Urteil vom Februar auch eine neuartige Regelung für Härtefälle in Kraft gesetzt. Danach muss der Staat "Hartz IV"-Empfängern sofort zusätzliches Geld bei außergewöhnlichen laufenden Belastungen zur Verfügung stellen.

(DDP/das)
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