Gesetzentwurf zur Reform des Bleiberechts Bundesregierung will kriminelle Ausländer leichter ausweisen

Berlin · Die Bundesregierung will laut einem Medienbericht kriminelle Ausländer schneller ausweisen. Das sieht ein Gesetzentwurf zur Reform des Bleiberechts sowie der Aufenthaltsbeendigung vor, der sich nach Angaben des Bundesinnenministeriums in der Ressortabstimmung befindet.

"Wir wollen die Ausweisung straffälliger Ausländer erleichtern und das Ausweisungsrecht vereinfachen", sagte der stellvertretende CDU-Vorsitzende Thomas Strobl der "Welt am Sonntag". Deutschland sei ein weltoffenes Land, aber die Gastfreundschaft habe ihre Grenzen. "Wer eine schwere Straftat begeht, muss in sein Heimatland zurück", erklärte Strobl. "Konkret wollen wir das Ausweisungsrecht so vereinfachen, dass es zu einer Ausweisung kommen soll, wenn das öffentliche Ausweisungsinteresse das private Bleibeinteresse überwiegt."

Bislang sieht das Gesetz unter anderem erst bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren eine zwingende Ausweisung vor. Der Gesetzentwurf soll laut dem CDU-Politiker noch vor der Sommerpause fertig sein: "Wichtig wird anschließend aber auch sein, dass die Länder die Abschiebungen vollziehen", sagte Strobl, der auch Vize-Fraktionschef der Union im Bundestag ist.

Paradigmenwechsel in der Flüchtlingspolitik

Die Bundesregierung plant mit einer Reform des Bleiberechts zudem einen Paradigmenwechsel in der Flüchtlingspolitik. Wie aus dem Haus von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) verlautete, will die Regierung gut integrierten Ausländern eine Perspektive in Deutschland eröffnen und gleichzeitig den Aufenthalt derjenigen zeitnah beenden, denen unter keinem Gesichtspunkt ein Aufenthaltsrecht zustehe. Dieser Schritt diene auch der Akzeptanz der legal Zugewanderten und aller, die aus humanitären Gründen in der Bundesrepublik Schutz suchten.

Union und SPD hatten die Einführung einer alters- und stichtagsunabhängigen Regelung beim Bleiberecht bereits in den Koalitionsverhandlungen verabredet. Damit soll denjenigen Ausländern eine Perspektive eröffnet werden, die sich hierzulande nachhaltig integriert haben und ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können.

Als Grundlage dient laut Zeitung ein Gesetzentwurf des Bundesrates aus dem vergangenen Jahr. Er sieht vor, dass derjenige eine Aufenthaltserlaubnis erhalten soll, der seit mindestens acht Jahren allein oder seit sechs Jahren mit seinem Nachwuchs in Deutschland lebt. Für Kinder und Jugendliche empfiehlt der Bundesrat sogar eine noch umfassendere Regelung: Sie sollten eine Aufenthaltsgenehmigung bereits dann bekommen, wenn sie seit vier Jahren in der Bundesrepublik leben, eine Schule besuchen oder einen Schul- oder Berufsabschluss erworben haben.

(KNA)
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