Mehrheit für Neuregelung Bundestag berät über Staatsleistungen an Kirchen
Berlin · Während die römisch-katholische Kirche nach einem neuen Papst sucht, zeichnet sich im Bundestag einem Medienbericht zufolge eine fraktionsübergreifende Mehrheit für eine Neuregelung der sogenannten Staatsleistungen an Kirchen ab.
Die Zahlungen gehen unter anderem zurück auf die Enteignung kirchlicher Güter im 19. Jahrhundert. 2012 spülten sie schätzungsweise 475 Millionen Euro in die Kirchenkassen. Im Innenausschuss wird ein Entwurf der Linksfraktion beraten, der statt der jährlichen Staatszahlungen an die Kirche eine Einmalzahlung vorsieht.
Dem Nachrichtenmagazin zufolge sind sowohl Koalition als auch die SPD dafür, das Verfahren zu überdenken. Der SPD-Haushaltspolitiker Rolf Schwanitz sagte über das Papier, es sei ein sehr guter und längst überfälliger Gesetzentwurf. Der religionspolitische Sprecher der Linken, Raju Sharma, nannte die bisherige Regelung im Magazin in Relikt aus dem vorletzten Jahrhundert.
Die Säkularisation machte aus Kirchenbesitz Staatsbesitz: Mit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 wurden tausende Kirchen und Klöster enteignet - zur Entschädigung für dieses Unrecht erhalten die Kirchen bis heute quasi Zinsen auf den damaligen Wert.