126.000 Fässer im Salzbergwerk Asse Bundestag beschließt Gesetz zu Atommüll-Bergung

Berlin · Der Bundestag hat ein fraktionsübergreifendes Gesetz zur schnelleren Rückholung von Atommüll aus dem maroden Lager Asse in Niedersachsen beschlossen. CDU, CSU, FDP, SPD und Grüne stimmten am Donnerstag für das gemeinsam vorgelegte Regelwerk, das die komplizierten Planungs- und Genehmigungsarbeiten für das Vorhaben beschleunigen soll.

In dem früheren Salzbergwerk Asse liegen 126.000 Fässer mit schwach- und mittelradioaktiven Müll, die dort zwischen 1967 und 1978 untergebracht worden waren. In die Asse dringt Wasser ein, weshalb der Atommüll schnellstmöglich geborgen werden soll.

"Wir müssen zügig handeln"

Auch die Bundesregierung, die niedersächsische Landesregierung und Vertreter der betroffenen Region waren eng in die Erarbeitung des Gesetzes eingebunden. "Wir müssen zügig handeln", sagte die Parlamentarische Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser (CDU) im Bundestag. Darüber seien sich alle Beteiligten einig.

Auch die Linkspartei war an dem Gesetz beteiligt. Nach Angaben von SPD und Grünen verhinderte aber die prinzipielle Weigerung von CDU und CSU, im Parlament mit den Linken zu kooperieren, dass diese den Antrag mit vorlegen konnte. Bei der Abstimmung stimmte die Linkspartei unter Verweis auf Änderungswünsche im Detail dagegen. Die Linke stehe aber weiterhin voll hinter dem Gesetz, versicherte deren Energieexpertin Dorothée Menzner. Es sei "von allen Fraktionen gewollt".

Das für die Asse zuständige Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) will die Asse räumen, weil die Langzeitsicherheit nicht gewährleistet ist. Das Projekt ist hochkompliziert, unter anderem weil der Zustand der Fässer in den Salzkammern und deren Inhalt teils unbekannt ist. Die Bergung wird - sofern sie am Ende nicht aus technischen Gründen scheitert - in jedem Fall viele Jahre dauern. Die Kosten beliefen sich Schätzungen zufolge auf vier bis sechs Milliarden Euro, sagte SPD-Expertin Ute Vogt im Bundestag.
Genau wisse das derzeit keiner.

Ausnahmen von Strahlenschutzregeln

Das Gesetz sieht vor allem Vereinfachungen bei den üblicherweise langwierigen Genehmigungs- und Vorbereitungsarbeiten vor, um das Projekt nicht zusätzlich zu verzögern. Es soll zudem Rechtssicherheit für die Behörden schaffen. Erlaubt werden auch gewisse Ausnahmen von Strahlenschutzregeln, damit die Bergung nicht an Grenzwertüberschreitungen scheitert. Menschen dürfen aber nicht gefährdet werden.

(AFP/sgo)
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