Bis zu fünf Jahre Haft Angriffe auf Polizisten werden künftig strenger bestraft

Berlin · Der Bundestag hat höhere Strafen für Angriffe auf Polizisten, Rettungskräfte und Feuerwehrleute beschlossen. Auch wer Rettungseinsätze behindert, soll künftig härter bestraft werden, also auch "Gaffer" oder Personen, die Notfall-Gassen blockieren.

 Bei einem Streit in Düren waren zehn Polizisten verletzt worden (Archiv).

Bei einem Streit in Düren waren zehn Polizisten verletzt worden (Archiv).

Foto: AZ/AN

Mit der Mehrheit der schwarz-roten Koalition stimmte der Bundestag am Donnerstag für einen Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas, mit dem ein neuer Straftatbestand des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte eingeführt wird. Die Opposition lehnte die Änderung als überflüssige "Symbolpolitik" ab.

Bisher kann ein Angriff auf Polizisten nur gesondert geahndet werden, wenn ein "Bezug zur Vollstreckungshandlung" vorlag. Dies ist etwa der Fall, wenn ein Polizist jemanden festnimmt oder Personalien feststellt. Künftig sollen Polizisten während der Dienstausübung insgesamt geschützt sein, also auch wenn sie sich auf Streife befinden, Unfälle aufnehmen, Beschuldigte vernehmen oder auf der Wache ihren Dienst verrichten.

2016 wurden über 71.000 Polizisten Opfer von Gewaltdelikten, 11,2 Prozent mehr als im Jahr davor, sagte Justiz-Staatssekretär Christian Lange (SPD) zur Begründung der Verschärfung. In Düren wurden zum Beispiel zehn Polizisten bei einem Streit um ein falsch geparktes Auto verletzt. Innen-Staatssekretär Günter Frings (CDU) machte eine "Minderheit militanter Chaoten" für die zunehmenden Übergriffe verantwortlich. Der CDU-Abgeordnete Armin Schuster sprach von einem Signal der "Null-Toleranz" gegen Gewalttäter.

Für die Linke räumte Frank Tempel zwar eine "zunehmende Verrohung" in der Gesellschaft ein. Diese sei aber nur durch bessere Prävention und durch mehr Personal bei Polizei und Staatsanwaltschaften zu bekämpfen. Viele Verfahren würden zudem wegen Geringfügigkeit eingestellt, weil die Kapazitäten der Strafverfolger nicht ausreichten. Für die Grünen sagte die Abgeordnete Irene Mihalic, die Vorlage sei "symbolische Gesetzgebung" und bliebe auch nach Ansicht von Experten folgenlos.

Auch der Strafrahmen wird verschärft. Er soll bei einer Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren liegen. In einem weiteren Paragrafen werden Angriffe auf Rettungsdienste, Feuerwehr und andere Einsatzkräfte mit denselben Strafen belegt. Außerdem kann künftig auch bestraft werden, wer bei einem Unglücksfall oder bei Gefahr eine Person daran hindert, bei einem Dritten Hilfe zu leisten.

(wer/REU/dpa)
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