Fingerabdrücke: Bundestag beschließt neues Passgesetz
zuletzt aktualisiert: 25.05.2007 - 09:20Berlin (RPO). Nach monatelangem Streit hat der Bundestag das neue Passgesetz beschlossen. Mit den Stimmen der großen Koalition verabschiedete das Parlament einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung. Danach werden die Pässe ab dem 1. November neben Fotos auch Fingerabdrücke des Inhabers in elektronischer Form enthalten.
Diese Abdrücke sollen aber entgegen ursprünglichen Unions-Plänen nicht dauerhaft bei den Meldebehörden gespeichert, sondern nach Ausfertigung des Passes vernichtet werden. Dagegen soll die Polizei unter bestimmten Bedingungen die elektronisch gespeicherten Passfotos bei den Meldeämtern online abrufen können.
In Kinderreisepässen soll auf den Einsatz von Chips mit den biometrischen Merkmalen Gesichtsbild und Fingerabdruck verzichtet werden. Anders als zunächst geplant sollen Doktortitel weiterhin im Pass aufgenommen werden können.
Außerdem sollen sich Transsexuelle, die mindestens ihren Vornamen geändert haben, einen Pass ausstellen lassen können, in dem das Geschlecht eingetragen ist, dem sie sich zugehörig fühlen.
Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 8. Juni mit dem Gesetz befassen. Die Neuregelungen bedürfen allerdings nicht der Zustimmung der Länderkammer.
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