Erste Erfassung seit der Wiedervereinigung Bundestag beschließt Volkszählung für 2011

Berlin (RPO). Der Bundestag hat für 2011 die erste Volkszählung seit der Wiedervereinigung beschlossen. Laut dem am Freitag beschlossenen Zensusgesetz sollen neben Daten über die knapp 81 Millionen Menschen in Deutschland erstmals auch Angaben über Gebäude- und Wohnungen erfasst werden. die Datenerhebung findet gleichzeitig in 26 anderen EU-Staaten statt.

In der Bundesrepublik wurden zuletzt 1987 die Bevölkerung systematisch erfasst. Damals gab es heftige Proteste. Die letzte Volkszählung in der DDR war 1981. 2011 wird es ein neues Verfahren angewandt, bei dem nur ein Teil der Bevölkerung befragt wird. Daneben werden Daten, die in den Melderegistern und etwa bei der Bundesagentur für Arbeit schon vorhanden sind, herangezogen und an das Bundesamt für Statistik übermittelt.

Die direkte Befragung aller Wohnungs- und Gebäudeeigentümer in Deutschland sowie die stichprobenartige Befragung von Haushalten fallen in die Zuständigkeit der Landesämtern für Statistik. Auch wenn dabei weniger als ein Drittel der Bevölkerung tatsächlich befragt wird, ist der Aufwand enorm. Allein die Fragebögen an die 17,5 Millionen Haus- und Wohnungseigentümer stapeln sich zu einen Turm von 14 Kilometer Höhe. Der Bundestag bezifferte die Kosten dafür auf rund 530 Millionen Euro.

Langer Fragenkatalog

Mit dem Zensus müssen die Behörden einen Pflichtkatalog der EU abarbeiten. Verlangt werden Daten zu Geschlecht, Alter, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Geburtsort und -Staat, Beruf, Erwerbsstatus, Arbeitsort, Haushaltsgröße, Familientyp und -größe sowie die Angaben zu Gebäudegröße, -alter und -nutzung, Zahl der Bewohner und Art der Ausstattung. Dem zuständige Berichterstatter der SPD-Fraktion, Maik Reichel, zufolge bleibt auch die Religionszugehörigkeit Bestandteil des Fragenkatalogs, allerdings nur die Zugehörigkeit zu anerkannten Religionsgemeinschaften.

Trotz der Datenfülle haben sich die deutschen Statistiker das ehrgeizige Ziel gesetzt, 18 Monate nach einem Stichtag im Mai 2011 - also etwa Ende 2012 - erste Ergebnisse des Zensus vorzulegen. Die EU will die Daten erst dreieinhalb Jahre nach dem Stichtag vorliegen haben.

Die amtlich erfasste Einwohnerzahl dient dem Staat zu vielen Zwecken. Sie ist Richtgröße etwa für den Finanzausgleich zwischen Ländern und Gemeinden, Grundlage für den Zuschnitt von Wahlkreisen und dient etwa den Gemeinden als Planungsgröße für neue Schulen, Krankenhäuser und Seniorenheime.

(AP)
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