Gericht gibt Journalistem Recht Bundestag muss Guttenberg-Akten herausgeben
Berlin · Der Bundestag muss einem Journalisten Einsicht in Akten gewähren, die der frühere Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg für seine umstrittene Doktorarbeit verwendet hat. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied am Freitag, dass das Parlament kein Recht habe, die Herausgabe von acht Dokumenten zu verweigern.
Die Papiere waren vom Wissenschaftlichen Dienst und dem Sprachendienst des Bundestages für den damaligen CSU-Abgeordneten zu Guttenberg erarbeitet worden. Erst wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, will der Bundestag entscheiden, ob er dagegen Rechtsmittel einlegt. (Az.: VG 2 K 185.11.)
Ein Journalist hatte sich auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestützt und Einsicht in die Texte gefordert. Der Bundestag berief sich dagegen auf das Urheberrecht und verweigerte die Herausgabe. Nur die Wahrnehmung der parlamentarischen Angelegenheiten sei vom IFG ausgenommen, nicht aber die Zuarbeiten für Abgeordnete des Wissenschaftlichen Dienstes, heißt es nun in dem Urteil.
Da nur der Kläger und nicht die Allgemeinheit Kopien der Akten erhalte, sei das Urheberrecht des Bundestags nicht betroffen. Guttenberg war nach der Plagiatsaffäre um seine Dissertation im März 2011 zurückgetreten.