Bußgelder bis zu 10.000 Euro drohen: Bundestag verschärft das Waffenrecht
zuletzt aktualisiert: 22.02.2008 - 18:37Berlin (RPO). Wer künftig mit einem Waffenimitat in der Öffentlichkeit erwischt wird, dem drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Ebenso kann künftig das Tragen von Messern mit feststehender Klinge deutlich eingeschränkt werden. Das geht aus dem verschärften Waffenrecht hervor, das der Bundestag am Freitag beschlossen hat.
Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann (SPD) regte noch weitergehende Schritte gegen sogenannte Anscheinswaffen an: "Dabei dürfen Erwerbs- und Handelsverbote kein Tabuthema sein", sagte er.
Der Gesetzesnovelle zufolge wird zum einen das Tragen täuschend echt aussehender Waffenimitate in der Öffentlichkeit untersagt, zum zweiten dürfen sogenannte Einhandmesser sowie Messer mit einer feststehenden, mindestens zwölf Zentimeter langen Klinge mit mehr mitgeführt werden. Zum dritten wird das Vererben von Schusswaffen unter strengere Auflagen gestellt. Lediglich die FDP stimmte gegen die Vorlage und beklagte einen neuen bürokratischen Wust bei der Waffenausfuhr.
"Eindämmung der Gewaltkriminalität"
Für die Union entgegnete CDU-Innenexperte Reinhard Grindel, es gehe nicht um Freiheitseinschränkung, sondern um eine notwendige Eindämmung der Gewaltkriminalität. So würden originalgetreue Nachbildungen von Feuerwaffen immer häufiger zu Straftaten genutzt. Und die besonders unter Jugendlichen beliebten Kampfmesser würden in der Bevölkerung zunehmend als Bedrohung wahrgenommen. Mit dem Gesetz bekomme der Polizei eine Rechtsgrundlage, "um einzuschreiten, wo es notwendig ist". Mit umfassenden Ausnahmen werde sichergestellt, dass Beruf oder Brauchtumspflege nicht betroffen sind.
Die FDP sprach von "Aktionismus" und "Augenauswischerei". Gerade die Messerregelungen seien von einer "Schwammigkeit" geprägt, die der Polizei fallabhängige Entscheidungen aufzwinge, sagte der FDP-Abgeordnete Hartfrid Wolff. Hövelmann erwiderte, die Polizisten könnten unterscheiden, wo ein Eingreifen notwendig sei und wo nicht. Doch hätten Waffenimitate schon zum Einsatz der Schusswaffe durch die Polizei geführt, das könne künftig verhindert werden.
"Keine Daseinsberechtigung"
Links-Fraktionsvize Bodo Ramelow stellte sich hinter die Forderung Hövelmanns, über ein Verbot von Waffenimitaten nachzudenken. "Waffen, die aussehen wie ein Original, haben überhaupt keine Daseinsberechtigung." Diese Form von Spielzeugwaffen sollten aus dem Verkehr gezogen werden. Zugleich beklagte er, dass ein bundesweites Waffenregister und fälschungssichere Dokumente fehlten.
Die Innenexpertin der Grünen, Silke Stokar, kündigte an, ihre Fraktion wolle die anstehende EU-Waffennovelle zur Einrichtung eines Waffenregisters nutzen. Sie begrüßte das Verbot der gefährlichen Einhandmesser. Hier werde auf gesellschaftliche Fehlentwicklungen reagiert.
Für die Waffenrechtsnovelle stimmten die Abgeordneten von Union, SPD, Linken und Grünen. Lediglich die FDP lehnte das Vorhaben ab. Das Waffenrecht war zuletzt verschärft worden, nachdem am 26. April 2002 am Erfurter Gutenberg-Gymnasium ein ehemaliger Schüler 16 Menschen erschossen und sich anschließend selbst getötet hatte.
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