Bundestagsbeschluss EU-Bürger bekommen Sozialleistungen erst nach fünf Jahren

Berlin · EU-Bürger sollen in Deutschland erst nach fünf Jahren Sozialleistungen beziehen können. Das hat der Bundestag am Donnerstagabend beschlossen.

 Sozialleistungen wie Hartz IV sollen EU-Bürger erst nach fünf Jahren bekommen.

Sozialleistungen wie Hartz IV sollen EU-Bürger erst nach fünf Jahren bekommen.

Foto: dpa, woi dna

Demnach erhalten EU-Bürger künftig frühestens nach fünf Jahren Hartz IV oder Sozialhilfe, wenn sie nicht hier arbeiten, selbstständig sind oder einen Leistungsanspruch mit vorheriger Arbeit erworben haben. Das Parlament verabschiedete am Donnerstagabend ein entsprechendes Gesetz, das aber noch der Zustimmung des Bundesrats bedarf.

Das Bundessozialgericht hatte im vergangenen Jahr geurteilt, dass EU-Bürger schon nach einem sechsmonatigen Aufenthalt in Deutschland Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen können. Daraufhin hat die große Koalition eine Änderung der bisherigen Rechtslage vereinbart, um Städte und Gemeinden vor hohen Kosten zu schützen. Nach der jetzt beschlossenen Reform erhalten die Betroffenen nur für maximal einen Monat Überbrückungsleistungen - bis zur Ausreise in ihr Heimatland.

(mre/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort