Partei von Gabriele Pauli: Bundestagswahl in NRW und Bayern ohne Pauli-Partei
zuletzt aktualisiert: 31.07.2009 - 21:47Düsseldorf (RPO). Die Freie Union kann überraschend nicht einmal in Bayern zur Bundestagswahl antreten. Die bayerische Landesliste der Freien Union sei zurückgewiesen worden, weil sie die wahlrechtlichen Vorgaben nicht erfüllt habe, sagte der stellvertretende Landeswahlleiter Werner Kreuzholz am Freitag in München. Auf den eingereichten Unterlagen habe die nötige Unterschrift von Parteichefin Gabriele Pauli gefehlt.
Die Freie Union habe zwar ausreichend Unterstützungsunterschriften vorgelegt, die Niederschrift über die Versammlung zur Aufstellung der Landesliste sei allerdings nicht von der Versammlungsleiterin unterzeichnet worden. Da die Unterlagen erst fünf Minuten vor Ablauf der Frist eingereicht worden seien, habe sich dieser Mangel nicht mehr beheben lassen. Bayern war nach Paulis Angaben das einzige Bundesland, in dem die Freie Union die erforderliche Unterschriftenzahl zusammenbekommen hatte.
Pauli noch mit Hoffnung
Pauli hofft weiter auf eine Zulassung der bayerischen Landesliste zur Bundestagswahl. "Es ist noch nicht endgültig, es gibt noch die Möglichkeit, dass der Bundeswahlleiter anders entscheidet", sagte Pauli der Nachrichtenagentur ddp. Es gelte schließlich, auch die Verhältnismäßigkeit zu sehen: Man könne doch nicht einer Partei die Teilnahme verweigern, nur weil eine Unterschrift fehle.
Erwartungsgemäß scheiterte die Freie Union am Freitag auch in den anderen Ländern, weil die nötigen 2000 Unterstützerunterschriften jeweils nicht zusammenkamen.
Piratenpartei flächendeckend vertreten
Bei der Bundestagswahl flächendeckend vertreten ist hingegen die Piratenpartei, die mit dem von der SPD übergetretenen Abgeordneten Jörg Tauss derzeit sogar mit einem Sitz im Bundestag vertreten ist. Die Landeslisten der Partei wurden am Freitag in 15 Bundesländern zugelassen. Die "Piraten" setzen sich für einen weitreichenden Datenschutz und Informationsfreiheit ein.
"Graue" gescheitert
Unterdessen scheiterten "Die Grauen" mit einem Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht. Sie wollten ihre Zulassung zur Bundestagswahl auf diese Weise doch noch erzwingen. Die Karlsruher Richter wiesen den Antrag als unzulässig ab. Die "Generationspartei" wehrte sich gegen eine Entscheidung des Bundeswahlausschusses, der am 17. Juli die "Grauen" nicht als Partei anerkannt hatte. In der in Karlsruhe beantragten einstweiligen Anordnung hatte die Partei eine Verletzung der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit gerügt.
"Wir sind im Sinne des Parteiengesetzes eine Partei und verfügen über bundesweite Mitglieder", betonte der Vize-Bundesvorsitzende Michael Schulz. Die Partei verfüge über neun Mandatsträger auf kommunaler Ebene in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern. In Berlin seien Bezirksverordnete in Bezirksverordnetenversammlungen vertreten, in einigen Bezirken sogar mit Fraktionsstärke. Die Partei habe die Beteiligung an der kommenden Bundestagswahl außerdem fristgerecht angezeigt.
Nach der Entscheidung des Bundeswahlausschusses hatte auch der Landeswahlausschuss Berlin am Freitag die Landesliste Berlin der "Grauen" nicht zur Bundestagswahl zugelassen. Die Partei sei "entsetzt über das Abstimmungsverhalten der Ausschussmitglieder", hieß es.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum