Die Bundesrepublik Deutschland ist eine parlamentarische Demokratie. Alle vier Jahre wird ein neuer Bundestag gewählt. Im Folgenden Wissenswertes rund um die Wahl - von A wie Abgeordnete bis Z wie Zweitstimme.
Abgeordnete
Im nächsten Bundestag werden mindestens 598 Abgeordnete sitzen. Je nach Ergebnis kommen Überhangmandate hinzu.
Bewerber
Um einen Sitz im nächsten Bundestag bewerben sich 3.556 Kandidaten. Von ihnen kandidieren 851 nur in einem Wahlkreis, 1.361 nur auf einer Landesliste und 1.344 auf beide Arten.
Briefwahl
Alle Wahlberechtigten dürfen grundsätzlich Briefwahl ausüben, etwa wenn sie krank oder verreist sind. Ein Antrag auf Briefwahl muss spätestens bis zum Freitag vor der Wahl gestellt werden.
CDU/CSU
Die Union ist die größte Fraktion im bisherigen Bundestag. Sie ist mit der SPD eine Große Koalition eingegangen und stellt mit Angela Merkel die Kanzlerin.
Datenschutz
In Deutschland herrscht Wahlgeheimnis. Das Wahlergebnis wird aber statistisch ausgewertet. Dazu werden in ausgewählten Wahlbezirken Stimmzettel mit Kennzeichnen für Frauen oder Männer und fünf Altersgruppen verwendet. Rückschlüsse auf die Stimmabgabe einzelner sind aber ausgeschlossen.
Direktmandat
Ein Direktmandat erhält derjenige Kandidat, der die meisten Erststimmen der Wähler in seinem Wahlkreis auf sich vereinigen kann. Er ist unabhängig davon gewählt, ob seine Partei den Einzug in den Bundestag schafft.
Endergebnis
Das vorläufige amtliche Endergebnis soll noch in der Wahlnacht bekanntgegeben werden, das endgültige am 14. Oktober.
Erststimme
Mit der Erststimme entscheidet sich der Wähler für einen Direktkandidaten in seinem Wahlkreis. Gewählt ist die Person, die die meisten gültigen Stimmen erhält (relative Mehrheitswahl).
FDP
Die FDP ist derzeit drittstärkste Kraft im Bundestag und bildet mit Grünen und Linken zusammen die Opposition. Union und FDP streben für den nächsten Bundestag eine gemeinsame Regierung an.
Frauenanteil
Der Anteil der Frauen unter den Bewerberinnen für den Bundestag beträgt für 2009 27,3 Prozent. Am niedrigsten seit den gesamtdeutschen Wahlen lag die Quote 1990 mit 24,1 Prozent, am höchsten 1994 mit 29,5 Prozent
Fünf-Prozent-Hürde
Parteien, die weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten, ziehen nicht in den Bundestag ein. Bekommt ein Direktkandidat in einem Wahlkreis die Mehrheit der Erststimmen, erhält er sein Mandat, auch wenn seine Partei an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert. Außerdem kann eine Partei in den Bundestag einziehen, wenn sie mindestens drei Direktmandate erringt.
Grüne
Die Grünen zogen 1983 erstmals in den Bundestag ein. Im jetzigen Bundestag sind sie die kleinste Oppositionspartei nach FDP und Linken.
Hochrechnung
Eine halbe Stunde nach Schließung der Wahllokale liegen meistens die ersten Hochrechnungen der Meinungsforschungsinstitute vor. Hochrechnungen sind in den vergangenen Jahrzehnten immer genauer geworden und sagen meistens bis auf einige Kommastellen das Endergebnis voraus.
Kreise
Es gibt 299 Wahlkreise. Für jeden dieser Wahlkreise können Parteien, Wählergruppen oder einzelne Wahlberechtigte je einen Direktkandidaten aufstellen.
Landesliste
Die Parteien stellen ihre Kandidaten auf Landeslisten auf. Je weiter vorne ein Kandidat auf der Liste steht, desto höher seine Chance, in den Bundestag einzuziehen.
Linke
Die Linkspartei ist eine Vereinigung aus PDS und WASG und sitzt erst seit 2005 im Bundestag. Sie ist zweitgrößte Oppositionspartei nach der FDP und vor den Grünen.
Mandat
Amt und Aufgabe der Abgeordneten werden als Mandat bezeichnet. Die Bundestagsabgeordneten verfügen über ein freies Mandat, das heißt sie sind nicht an Weisungen ihrer Parteien gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Allerdings stimmen die Abgeordneten meistens mit ihrer Fraktion. Bei Gewissensentscheidungen - etwa Abstimmungen in ethischen Fragen - wird der Fraktionszwang in der Regel aufgehoben.
Mehrheitswahlrecht
Nach dem Mehrheitswahlrecht werden die Direktkandidaten gewählt. Wer die meisten Stimmen in seinem Wahlkreis erhält, ist gewählt.
Nachrücker
Scheidet ein Bundestagsabgeordneter aus, rückt derjenige nach, der als nächster auf der Landesliste steht.
Öffnung der Wahllokale
Die Wahllokale sind am 27. September von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Parteien
Für die Wahl haben sich 29 Parteien angemeldet. Darunter sind die sechs im Bundestag vertretenen CDU, CSU, SPD, FDP, Linke und Grüne sowie Außenseiter wie die Piratenpartei, die Violetten oder die Tierschutzpartei.
Prognose
Auf der Basis von Wählernachfragen werden schon mit Schließung der Wahllokale um 18 Uhr Prognosen veröffentlicht. Da ausgewählte Kreise die Prognosen schon ein bis zwei Stunden früher erhalten, droht die Gefahr einer vorzeitige Verbreitung - zum Beispiel über Internet-Kurznachrichtendienste. Der Versuch der Wählerbeeinflussung ist aber strafbar und wird mit 50.000 Euro geahndet.
Regierung
Der Bundestag wählt den Kanzler oder die Kanzlerin mit der absoluten Mehrheit der Abgeordneten. Die Stimmen kommen in der Regel aus den Fraktionen, die zusammen eine Koalition eingehen. Der Kanzler stellt sein Kabinett zusammen.
Sitzverteilung
In Deutschland gilt ein Mischsystem aus Mehrheitswahl (Erststimme) und Verhältniswahl (Zweitstimme), das die Sitzverteilung bestimmt. Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate als sie ihr nach dem Stimmenanteil Sitze zustehen, wird dies durch Überhangmandate ausgeglichen.
Seit 2008 gilt ein neues Berechnungsverfahren für die Sitzverteilung im Bundestag - die Methode "Sainte-Lague/Schepers", die das Verfahren nach Hare/Niemeyer ablöst. Mit der neuen Methode soll die Benachteiligung kleinerer Parteien vermieden werden.
SPD
Die Sozialdemokraten sind die älteste deutsche Partei. Im Bundestag stellen sie die zweitstärkste Fraktion. Die SPD regiert in einer Großen Koalition mit der Union und stellt mit Außenminister Frank-Walter Steinmeier den Vizekanzler.
Termin
Den Termin für die Wahl legt der Bundespräsident auf Empfehlung der Bundesregierung statt, doch das Grundgesetz zieht dabei enge Grenzen. Die Neuwahl muss frühestens 46, spätestens 48 Monate nach Beginn der Wahlperiode stattfinden.
Überhangmandate
Überhangmandate kommen dann zustande, wenn die Kandidaten einer Partei über Direktmandate mehr Sitze gewinnen als ihr nach dem Ergebnis der Zweitstimmen zustehen.
Umfrage
Über den Stand der Parteien in der Wählergunst veröffentlichen Meinungsforschungsinstitute regelmäßig Umfragen. Die Wahlforschung hat sich allerdings selbst verpflichtet, in der Woche vor der Wahl keine Umfragen mehr zu veröffentlichen, um die Wähler nicht zu beeinflussen.
Verhältniswahlrecht
Nach dem Verhältniswahlrecht werden die Parteien in den Bundestag gewählt. Gemäß ihrem Anteil an den Zweitstimmen erhalten sie Mandate für ihre Listenkandidaten.
Wahlbeteiligung
Die Wahlbeteiligung hat in den vergangenen Jahren immer weiter abgenommen. Bei der Bundestagswahl 2005 lag sie bei 77,7 Prozent. Der Rückgang wird auf Wahlmüdigkeit und Politikverdrossenheit zurückgeführt. Eine Wahlpflicht gibt es in Deutschland nicht.
Wahlberechtigte
Zur Teilnahme an der nächsten Wahl sind 62,2 Millionen Menschen berechtigt. Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten im Bundesgebiet wohnen.
Wählerverzeichnis
Im Wählerverzeichnis werden alle wahlberechtigten Personen erfasst. Es muss aus Datenschutzgründen nach einem halben Jahr vernichtet werden, sofern kein Wahlprüfungsverfahren läuft.
Zweitstimme
Mit der Zweitstimme wählen die Bürger eine Partei. Die Kandidaten der Parteien sind auf einer Landeslisten zusammengefasst.